Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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tigen lassen, das er von diser summa 4024 f. empfangen, und 
solchs nochmals D. Gugel auch sehen lassen. 
1900. [1602, XII, 76 a] 7. April 1603: 
Uff Hansen Musolts, deß raths zu Guntzenhausen, 
schreiben, darinnen er sich wider seinen tochterman Peter 
Flettner beschwert, das derseibe so übel haushalte und seinem 
weib nitt beywone, soll man in den eysen, weil er daselbs schul- 
den halben gefangen gelegen, und sonsten bey seinen glaubigern 
nachfragen, wo er sich auffhalte und ob er hie sey und, do er 
alhie anzutreffen, ihne erfordern, im diße supplication zustellen 
und ime befehlen innerhalb dreyer tagen ein richtige antwort 
darauff zu geben; im fall er sich aber nitt offentlich sehen lest, 
sonder latitiren thut, nach ime trachten, in die eysen einziehen 
und darauff zu red halten. 
1901. [1602, XIII, 108 a] 16. April 1603: 
Anthoni von Brecht, Jacob Murmans und Hain- 
rich Haans übergebne supplication und beschwerung wider 
Hainrichen Juvenel, das derselbe zu Hoff im Voitland 
auff Dietrich Pahlers, jubilierers, daselbs habenden wah- 
ren einen arrest erlangt; mitt begern, demnach ermelter Pahler 
ihnen auch schuldig, dem Juvenel auffzulegen, sie in seinem er- 
langten arrest neben ime einstehen zu lassen, und ihnen deß- 
wegen fürschrifft an den ambtman zu Hoff mittzutheilen, soll 
man ermelten Juvenel umb seinen bericht furhalten und alsdann 
den herren hochgelehrten am stattgericht umb ihr räthlich be- 
dencken zustellen. 
1902. [1603, I, 7 b] 28. April, [I, 53 b] 13, Mai, [VIIL 
55 a] 5. Dezember 16083 wu. ö.: 
Eine große Reihe von Ratsverlässen, die sich auf das 
Eheversprechen des Hansen Matthes Lorchen, gold- 
schmids zu Fürth, und den daran anschließenden Prozep 
heziechen. 
1903. [1603, I, 45 a] 11. Mai 16038: 
Der herren hochgelehrten am stattgericht bedencken in 
sachen Anthoni von Brecht, Jacob Murman und Hein- 
rich Haans gegen Heinrichen Juvenel soll man umb 
sicherheit willen herren D. Helden umb sein räthlich bedencken 
auch zustellen.
	        
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