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welchen die Verweigerung erfolgen soll mit dem Vorstande kontrakt⸗
lich zu vereinbaren.
Meine Herren, ich sage es ist nichts daran zu ändern. Es fragt
sich aber, und da wir bei der Etatberahtung sind, wünschen wir ja
selbstverständlich alle die Möglichkeiten in Berathung zu ziehen, welche
für die Folge, für die Zukunft irgendwie eintreten könnten.
Es fragt sich, ob diese vollständige, wie soll ich sagen, Annullirung
des Budgetrechtes der Generalversammlung auch für die Zukunft auf—
recht erhalten werden soll, ob auch in Zukunft die Generalversammlung
von dem Etat und der kontraktlichen Vereinbarung nach 8 8 über
Honorirung des Vorsitzenden überhaupt nichts mehr mit zu reden hat.
Meine Herren, ich halte das nicht für richtig, wenn dem so sei.
Sie wissen, nach unsern jetzigen Statuten wird der Vorsitzende
und der Schatzmeister auf 5 Jahre gewählt. Den Kontrakt zu schließen
ist nach 8 8 der Ausschuß berechtigt, aber nach 8 41 Nr. 2 hat der—
selbe auch alle Anträge sowohl des Vorstands als auch der einzelnen
Vorstandsmitglieder, die sich darauf beziehen, dem Verbande neue Ver—
pflichtungen aufzulegen, vor zu berathen und deren Annahme oder
Ablehnung der Hauptverbandsversammlung zu empfehlen. Wird also
der Fall eintreten daß wir einen neuen Etat bekommen, so würde es
sich darum handel,n, sind die Verträge, durch welche die Positionen
des Etats eine Reihe von Jahren wieder so festgestellt werden,
daß die Generalversammlungen daran nichts ändern können, sind diese
Verträge nicht im Sinne des 8 11, 2 der Generalversammlung zur
Annahme oder Ablehnung vorzulegen? Ich stelle daher den Antrag
die Generalversammluug wolle den Ausschuß anweisen die nach 88
der Statuten zu vpereinbarenden Honorarkontrakte in Zukunft so ein—
zurichten, daß das Recht der Generalversammlung, den Etat alljährlich
zJut zu heißen, gewahrt werde und die Generalversammlung alljährlich da—
mit an diesen Verträgen die nöthigen Abänderungen machen könne.
Regierungsrat Wernekinck! Meine Herren, wenn scheinbar Herr
Dr. Sellnick Ihnen bewiesen hat, daß man als guter Hausvater sich
immer vorbehalten müsse, sich zu entschließen über größere Aus—
gaben, und wenn es sich nicht leugnen läßt, daß Sie das Recht zu
solchem Vor behalt in Anspruch nehmen können, so muß ich Ihnen
aber doch sagen daß es nach meiner Ansicht ganz verkehrt wäre, wenn
Sie von diesem Rechte Gebrauch machen wollten. Nichts ist besser bei
einem Haushalte als eine gewisse Regelmäßigkeit und eine Voraussicht
auf längere Zeit. Nur dadurch kommen wir in solide und ruhige
Verhältnisse. — Revolutionen sind an der Stelle, wo Zustände existi—
ren, die nach dem Gefühle Aller durchaus unhaltbar sind; wenn aber
die Revolution vorüber ist wenn die Leidenschaften sich beruhigt haben,
wenn geordnete Zustände eingetreten sind, so muß man sich, womöglich
so einrichten, daß nun auf eine längere Reihe von Jahren alle Theile
in gleichmäßiger ruhiger Weise der Verwaltung zusehen können.
Wenn aber fortwährend neue Einrichtungen getroffen werden,
und wenn nach sehr vielen Köpfen die eine Ausgabe in diesem Jahre