Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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soll man Paulus Forchen erlauben, ime den bestellten prech- 
zeug zu machen und zu verkauffen. 
1099. [30 a] Alexander Titel von Lemechau [Zemgo| 
aus der grafschafft von der Lippen, goldschmid- 
gesellen auf der silberarbait, ..... zu dem bürgerrechten 
kommen lassen, ... und Jonassen Maier von Augspurg, 
jubilier, das bürgerrecht ablainen. 
1100. Paulussen Stosser von Augspurg, flachmaler, 
und Wolffen Rodel von Breßlau, clausurmacher, soll 
man bede zu bürger annemen. 
1101. [1591, II, 31 b] 20. Mai 1591: 
Christoffen Hofman!), goldschneidern, welcher 
weib und kinder verlassen und hinweck gezogen . .. €lC. 
1102. [1591, II, 52 b] 28. Mai 1591: 
Auff das mündtlich furbringen, das Hanß Walter Burckhart, 
kremer alhie, des Valtin Mahlers in den eysen verhafften 
sohn wegen eines unbezalten stückh zeugs in den schuldthurn 
zu legen pitten und begeren thue, ist verlassen, [53 a] solches 
yedachten seinem vatter oder aber in seinem abwesen seiner 
mutter, ob sie sich mit ihme, Burckharten, ihres sohns halben 
vergleichen wollen, furzuhalten. 
1103. [1591, II, 55 b] 29. Mai 1591: 
Auff das mündlich referiren, das des Valtin Mahlers 
weib sich gegen dem jüngern herren bürgermaister erclert, das 
zedachter ihr ehewirt wegen seines uff dem thurn verhafften 
sohns gegen Hansen Walter Burckharten seiner ausstendigen 
schulden halben sich gar nit einzulassen bedacht sey, ist verlassen, 
Jliesen jungen Wentzel Mahler [56 a] vom thurn herab in 
lie eysen drey tag lang zu verschaffen und, do in der zeytt diese 
schuldtsachen nitt richtig gemacht wirdet, die ordtnung mit ıhme 
zu halten und ihne in den schuldtthurn zu legen. 
1104, [1591, II, 65 b] 2. Juni 1591: 
Auf deß goldtschmidthandtwercks zu Augspurg 
schreiben an das handtwerck der goldschmidt alhie wegen Mag- 
dalena Nuiberin soll man mit dem hieigen handtwerck han- 
dlen, dieweil dise Nuiberin so arm ist, ir den uncosten, der auf 
1) Ein Christoph 
Trechsel S. 582 (1619). 
JQuellenschr. XII. Bd. 
Hofmann liegt auf dem TJohanniskirchhof begraben. Vgl,
	        
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