Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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revers geben und ist umb abschied in die losungstuben gewisen 
worden. 
746. [1584, VI, 53 b] 5. Oktober 1584: 
Der maler beschwerung wider die tüncher eingriffs halben 
in ir handtwerck soll man bedencken lassen, was den tünchern 
1ißfalls abzustellen oder nicht, und widerpringen. 
747. [1584, VII, 31 a] 24. Oktober 1584 : 
Auf Claudii vom Creutz, bürgers und granaten- 
schneiders, suppliciren umb ein befreiung seines erfundenen 
neuen mühlwercks halben zu dem granatschneiden soll man sich 
Aesselben, wie es geschaffen und ob ime one gemainer stat oder 
anderer dergleichen handtwerck nachtail willfart werden mug, 
erkhundigen, und widerpringen. 
748. [1584 VII, 33 a] 26. Oktober 1584: 
Eliassen Lencker soll man auf seines vettern nach- 
hochzeit ein tantz mit versperrter thür erlauben. 
749. [1584, VII, 38 b] 30. Oktober 1584: 
Christof Mack, briefmaler, komm vor. 
750. [1584, VIII, 8 a] 7. November 1584: 
Auf Claudi vom Creutz, bürgers alhie, suppliciren umb 
ein befreyung seines neu erfundenen künstlichen mühlwercks 
halben, darauf die behemischen granaten mit vortail und sonderer 
geschwindigkait geschnitten werden können, ist ime dieselbig be- 
Freyung dergestalt zugesagt, das dergleichen mühlwerck in acht 
jaren den negstkünfftigen in diser stat alhie und eins erbern 
-aths gepiet nicht aufgericht oder nachgemacht, noch aufzurichten 
»>der nachzumachen verstattet werden sollen. 
751. [1584, VIII, 9 a] 9. November 1584: 
Urban Wolff) von Berlin, goldschmidgesellen 
aufder silberarbait, soll man auf deß churfürsten zu Branden- 
burg fürpitlich schreiben zu bürger annemen und mit den ge- 
schwornen handlen, ob sie ine auf schierstkünfftig Ostern neben 
ainem andern in die stück einsitzen lassen wöllen. 
753. [1584, VIII, 17 a] 12. November 1584: 
Auf den widergebrachten bericht, [17 b] das die geschwornen 
deß goldschmidhandtwercks dem Urban Wolfen von 
1) Goldschmiede-Verzeichnis Nr. 532 (1582). Rosenberg Nr. 1269. Kunst- 
zewerbeblatt III (1887) S. 241 (1590).
	        
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