1926
schmids, suppliciren soll man Jacoben Brüssel, auch gol1d-
schmid, als ein ungeledigten bürger citiren und, vier wochen
nach [5 a] praesentirung deß schreibens zu erscheinen, zeit
yeben.
736. [1584, V, 30 a] 31. August 1584:
Gregori Schiele von Luca, silberarbaitern, soll
man aufs maisterrecht und, das er der ordnung mit dem ein-
sitzen in die stück nachkommen wölle, zu dem bürgerrechten
kommen lassen.
730. [1584, V, 2. Abt. 9 a] 7. September 1584:
Dem rathe zu Lübeck soll man auf ir schreiben von
wegen irer bürger und anderer irer mitverwandten handtwercks-
genossen der rotgiesser ın den umbgelegnen see- und ansee-
stetten wider das handtwerck der rotgiesser oder rotschmid
alhie der beclagten hieigen rotschmid darauf gegebnen bericht,
was die ursachen seien, darumb sie so woll als andere ober-
lendische werckstett die Lübeckischen und ire zugewandten nicht
befurdern können, widerumb einschliessen, und darneben schreiben,
dieweil die sach nicht allain die hieigen, sonder das handtwerck
der rot- [9 b] schmidt in gemain an allen orten deß reichs ın
Oberteutschlandt betreffe, und an ime selbst recht und pillich sei,
das auf den handtwercken gute gesetz und alte gebreuch erhalten
werden, so hab man den hieigen demselben zuwider nichts
beschwerlichs auflegen können.
738. [1584, VI, 1 b] 10. September 1584:
Hansenvon Hueuerbeck, Wolfgenant, goldarbaitern
und bürgern hie, soll man sein supplicirends begern umb ver-
stattung, etliche jar lang auswendig am Rein zu wohnen, ablainen
und sagen, wann er hie nicht pleiben könne, sein bürgerrecht
aufzusagen und gleich eben hinzuziehen, wo er wölle.
739, (1584, VI. 6 al 12. September 1584:
größere Zahl von Verlässen, von denen hier nur die wichtigeren aufgenommen
werden konnten. Viele beziehen sich insbesondere später (1594 bis 1596) auf
seinen Prozeß wegen von ihm gefälschter Hausbriefe, getriebener Unzucht u. s. W.,
in dessen Verlauf er am 10. Oktober 1596 nach zweijähriger Gefangenschaft mit
Ruten ausgehauen wurde, Vgl. Goldschmiede -Verzeichnis a. a. O. Auch die
Chronik-Hs. Nr. 18.025 der Bibliothek des Germanischen Museums berichtet
diesen Vorgang. Ich habe weiter unten von einem genaueren Eingehen darauf
durch Wiedergabe der betr. Ratsverlässe Abstand nehmen zu dürfen geglaubt.