Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

1926 
schmids, suppliciren soll man Jacoben Brüssel, auch gol1d- 
schmid, als ein ungeledigten bürger citiren und, vier wochen 
nach [5 a] praesentirung deß schreibens zu erscheinen, zeit 
yeben. 
736. [1584, V, 30 a] 31. August 1584: 
Gregori Schiele von Luca, silberarbaitern, soll 
man aufs maisterrecht und, das er der ordnung mit dem ein- 
sitzen in die stück nachkommen wölle, zu dem bürgerrechten 
kommen lassen. 
730. [1584, V, 2. Abt. 9 a] 7. September 1584: 
Dem rathe zu Lübeck soll man auf ir schreiben von 
wegen irer bürger und anderer irer mitverwandten handtwercks- 
genossen der rotgiesser ın den umbgelegnen see- und ansee- 
stetten wider das handtwerck der rotgiesser oder rotschmid 
alhie der beclagten hieigen rotschmid darauf gegebnen bericht, 
was die ursachen seien, darumb sie so woll als andere ober- 
lendische werckstett die Lübeckischen und ire zugewandten nicht 
befurdern können, widerumb einschliessen, und darneben schreiben, 
dieweil die sach nicht allain die hieigen, sonder das handtwerck 
der rot- [9 b] schmidt in gemain an allen orten deß reichs ın 
Oberteutschlandt betreffe, und an ime selbst recht und pillich sei, 
das auf den handtwercken gute gesetz und alte gebreuch erhalten 
werden, so hab man den hieigen demselben zuwider nichts 
beschwerlichs auflegen können. 
738. [1584, VI, 1 b] 10. September 1584: 
Hansenvon Hueuerbeck, Wolfgenant, goldarbaitern 
und bürgern hie, soll man sein supplicirends begern umb ver- 
stattung, etliche jar lang auswendig am Rein zu wohnen, ablainen 
und sagen, wann er hie nicht pleiben könne, sein bürgerrecht 
aufzusagen und gleich eben hinzuziehen, wo er wölle. 
739, (1584, VI. 6 al 12. September 1584: 
größere Zahl von Verlässen, von denen hier nur die wichtigeren aufgenommen 
werden konnten. Viele beziehen sich insbesondere später (1594 bis 1596) auf 
seinen Prozeß wegen von ihm gefälschter Hausbriefe, getriebener Unzucht u. s. W., 
in dessen Verlauf er am 10. Oktober 1596 nach zweijähriger Gefangenschaft mit 
Ruten ausgehauen wurde, Vgl. Goldschmiede -Verzeichnis a. a. O. Auch die 
Chronik-Hs. Nr. 18.025 der Bibliothek des Germanischen Museums berichtet 
diesen Vorgang. Ich habe weiter unten von einem genaueren Eingehen darauf 
durch Wiedergabe der betr. Ratsverlässe Abstand nehmen zu dürfen geglaubt.
	        
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