Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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Adam Prockwitz, briefmaler, kommt ın einer Erb- 
schaftssache vor. 
591. [1581, XIII, 60 a] 27. März 1582: 
Desgleichen, doch wird er hier Adam Probnitz, brief- 
maler, genannt. 
5392, [1581, XIV, 21 a] 9. April 1582: 
An deß verstorbnen Adam Richters, goldschmids 
stat soll man Jeronymum Wernlein, auch goldschmid, 
zu ainem hauptman verordnen und mit den pflichten fertigen. 
93, [1581, XIV, 24 b] 10. April 1582: 
Auf herren Wolf Albrechten von Würtzburg, thumbherrens 
zu Bamberg, fürpitlichs schreiben und seiner e. castners Hannsen 
Beringers eingeschlossens supplicirn soll man dem beclagten 
Jorgen Labenwolff, rotschmid, anzaigen, Meine Herren 
seyen mit seiner antwort nicht zufriden, sondern er soll angloben 
an aidsstat, das er den clagenden Peringer zwischen yetzt unnd 
negst kommend Ostern der 30 f. entlich zufriden stellen wöll; sein 
antwort und erpieten widerpringen. 
594. [26 a] 11. April 1582: 
Auf den widergebrachten bericht, das sich Jorg Laben- 
wolf, rotschmid, erpotten, Hansen Beringer, castner zu Bam- 
berg, in der jetztkünfftigen osterwochen seiner 30 f. schulden 
andtlich und one abgang zu befridigen, damit weiter nicht klag 
kommen solt, und allain gepetten, dieweil man ime zu Bamberg 
auch allerlai schuldig, ime alßdann mit fürschrifften hinwider 
hülfflich zu erscheinen, damit er zu dem seinigen auch kommen 
mug, soll mans also dabei bewenden lassen. 
595. [26 b] Balthassar Gallen, briefmalern und 
bürgern hie, welcher auswendig auf ainer unredlichen werckstat 
yearbait, soll man zwen tag auf ein thurn straffen. 
596, [1582, I, 1 a] 17. April 1582: 
Lienhardten Schacht, bildhauern, soll man seins 
verzuglichen fertigens halben der bei ime angedingten possen zu 
der koniglichen wirden zu [1 b] Denmarckt brunnen- 
werck Meiner Herren ernstlich mißfallen anzaigen und bei be- 
drohung deß thurns auflegen, die angedingten stück innerhalb 
vier wochen zu machen, solchem auch also nachzukommen 
angloben lassen und hiezwischen alle keller und wirtsheuser 
verpieten.
	        
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