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Preußen rüstet wider Kaspar.
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ganze traurige Geschichte werfen. Dieser Mann ist tief in alle
Geheimnisse des badischen Hofes eingeweiht. Seine Verbindungen
mnit Hennenhofer stehen außer aller Zweifel. Selbst die
preußische Diplomatie sucht die Vernichtung () von Aktenstücken her—
beizuführen, von denen Züricher Richter selbst äußerten, daß sie über
des unglücklichen Hausers (so) Abkunft und Tod keinen moralischen
(kennen wir schon!) Zweifel übrig lassen. Die Reise Lord Stanhopes
nach Berlin, Polizeirath Merkers wüthende (17) Angriffe auf Hauser,
selbst die neueste Reise des — Großherzogs nach Nürunberg, das
Schmeicheln des dortigen Publikums durch sichtbares Bewundern der
Pegnitz-Schöpfung (!!)), das Uebereinstimmen des Sayler'schen Sig—
aalement(s) mit dem Beschriebe (so) der in Nürnberg und Ansbach an
der Mordperiode anwesend gewesenen Fremden, kurz (denn, wie oben
an einem gleichwertigen Indicienbeweis, fein und stark wie Spinnen—
gewebe, nachgewiesen wurde: O XOOO 1I000) alles (Euphe-
mismus für nichts?) dringt (drängt) die Besorgniß auf, daß ein
großes politisches Verbrechen die Mutter eines noch größeren gewor—
den sei. Uebrigens wird jetzt Klugheit zur doppelten Nothwendigkeit,
da Freiherr von Gise mit allem Rechte Fallen vermuthet.“ Obschon
König Ludwig am 28. April anordnete „alle auf diesen Gegenstand
sich beziehendein) Akten dem Minister des Aeußern zuzustellen und
das heute“, wurde die (elbstverständlich fruchtlose) Behandlung der
Sache am 2. August 1836 der Gesandtschaft in der Schweiz über—
wiesen.
Im Jahre 1840 erschien die zweite politische Schmähschrift über
den Prinzen Kaspar, ein geradezu gaunerhaftes Plagiat aus Garnier
und aus Seybolds anonymem Roman 1834, das von F. Sebastian
Seiler, einem geflüchteten preußischen Bogenschreiber, in Zürich
zusammengeflickt worden war., Der Titel lautete nun geradezu:
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) Die Verlagsbuchhandlung in Zürich versuchte umsonst, gegen „unverbrüch—
liches Schweigen“, von der badischen Regierung erst 1700, dann 1500 Gulden,
zuletzt lumpige 24 Louisdor zu erpressen (Freiburger Zeitung vom 10. und Augs⸗
burger Abend-Zeitung vom 17. November 1840). Dagegen vergleiche man die
Lügen in der Vorrede der 2. Auflage (London, 3. Juni 1844).