Volltext: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

vom Wollen der Beteiligten, d. h. der Nürnberger Israeliten 
Auf die Anfrage des Magistrates vom 28. September 1858, 
ob der Rabbiner nach der erfolgten Ministerialentschliessung 
mit neuen Anträgen hervorzutreten gedenke, erwiderte 
derselbe in seiner Erklärung vom 25. Oktober 1858, dass 
die Israeliten zu Nürnberg »von ihrer im Protokoll vom 
18. Dezember 1856 ausgesprochenen Ansicht, keine Kultus- 
gemeinde zu bilden, längst zurückgekommen und wünschen, 
der Deutlichkeit und Vereinfachung der Verhältnisse halber 
eine förmliche Gemeinde zu bilden«. Er beantrage daher 
sämtliche in Nürnberg wohnende Israeliten zusammen- 
zurufen und zu Beschlüssen über die Konstituierung einer 
Gemeinde zu veranlassen. Die Kreisregierung beharrte 
jedoch bei ihrer Auffassung des $ 24 des Edikts vom 
to. Juni 1813 und lehnte diesen Antrag ab’), weil unter 
den 47 in Nürnberg wohnenden Israeliten, unter denen 
sich drei ledige selbständige Personen befinden, nur acht 
in Nürnberg ansässig sind. Darauf modifizierte der Rab- 
biner*) seinen Antrag dahin, »dass nicht eine wirkliche 
Gemeinde konstituiert, sondern nach dem Allerhöchsten 
Reskript eine der gemeindlichen ähnliche Organisation 
erzielt werden soll«e. So musste denn nach zweijährigem 
heissen Kämpfen und Ringen in Nürnberg ein gemeind 
liches Unikum geschaffen werden, wie es nirgends in 
Bayern bestanden hat und weder im Edikt vom Jahre 1813 
noch in den verschiedenen Verordnungen vorgesehen ist, 
eine Gemeinde, die nur »einer Gemeinde ähnlich«, aber 
keine wirkliche Gemeinde sein sollte. Dieses Gemeinde 
Unikum, es erstand unter dem Namen: Der israelitische 
Religionsverein, 
!} R.-E. vom 24. November 1858. 
3 Schreiben vom ıo. Dezember 1868.
	        
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