überlassen bleibe für die Aufbringung der Kosten »durch
freies Uebereinkommen« Sorge zu tragen. Ueber die Wahl
eines Lehrers werde Anzeige erwartet.
Nun meinte man, nachdem die Verhandlungen bereits
zwei Jahre lang gedauert, einen festen Boden für die Ord-
nung und Entwickelung der religiösen Angelegenheiten der
Nürnberger Israeliten gewonnen zu haben, allein bald stellte
es sich heraus, »dass die lange Arbeit umsonst, dass anstatt
das Ende noch nicht einmal der Anfang einer befriedigenden
Organisation erreicht worden war.«*) Zwar einigte man
sich dahin, ®) dass ein Lehrer angestellt werden soll, der
zugleich das Vorbeteramt und den Schächterdienst zu ver.
sehen habe; als man aber daran ging die Kultusbeiträge
nach Mafsgabe der Klasseneinteilung vom 29. März 1857
zu erheben, da verweigerten zwei Mitglieder die Leistung
der Beiträge. Auf Veranlassung des Vorstandes suchte
Dr.” Loewi beim Magistrate gegen die Widerstrebenden
die administrative Exekution nach,®) Es war freilich
dem Rabbiner peinlich, den Magistrat so oft mit seinen
Gesuchen und Vorstellungen behelligen und nunmehr sogar
nach Polizei rufen zu müssen. Er entschuldigt sich aber
in seinem Schreiben an den Magistrat, dass der Anfang
schwierig ist, dass das gleiche Verfahren auch in Fürth,
Ansbach, Würzburg u. A. durchgemacht werden musste
und er spricht die Zuversicht aus, dass, wenn erst die
richtige Organisation hergestellt und derselben »das Siegel
der öffentlichen Autorität« aufgedrückt sein wird, der Verein
der Nürnberger Israeliten der Polizeibehörde von allen
Einwohnern verhältnismässig die geringsten Lasten bereiten
!) Vorstellung vom 9. Mai 1858, s. weiter.
?) Protokoll vom 29. Januar 1858. Zu dieser Beratung der
ansässigen Israeliten wurde auch ein » Permissionist« zugezogen.
3) Eingabe vom ıo. Februar 1858.