Volltext: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

Verfügungen« veranlasst worden ist, hatte keinen Erfolg. 
Eine Regierungsentschliessung vom 10. Juli 1857 trat der 
Auffassung des Magistrates bei und ordnete an, dass die 
Nürnberger Israeliten sich der Fürther Kultusgemeinde 
anzuschliessen und deshalb mit dem dortigen Rabbinate 
ıns Benehmen zu setzen haben, Auf die Vorstellung des 
Rabbiners, *‘) dass die Nürnberger Israeliten die nötigen 
Anstalten: wie Betsaal, Religionsschule, Besorgung des 
ritualmässigen Fleisches unmöglich mit den Mitgliedern der 
Fürther Kultusgemeinde gemeinsam haben können, erwiderte 
die Regierung, die Einrichtung dieser Anstalten müsse 
szunächst den Beteiligten überlassen werden, insofern die 
Benützung der hiefür bestehenden Anstalten in Fürth nicht 
ausreichend und möglich erscheint.« ®) 
Inzwischen war die Frage der Gemeindebildung recht 
idringlich geworden. Der Lehrer Asyl hatte bereits im 
August 1857 seine Stelle aufgegeben, es war also für den 
Religionsunterricht, das Vorbeteramt und den Schächter- 
dienst nicht gesorgt. Der Rabbiner beantragte daher, 3) 
dass die konstituierende Verhandlung vom 29. März 1857, 
ssoweit sie sich nicht auf die Bildung einer besonderen 
Gemeinde bezieht« bestätigt werde, damit die notwendigen 
religiösen Anstalten, da die zu Fürth für die Nürnberger 
Israeliten nicht benützbar sind, in Nürnberg selbst errichtet 
werden können. Nachdem auch L. Hopf und Genossen ihr 
Einverständnis mit den Vorschlägen Dr. Loewis erklärten, *) 
beschied der Mägistrat °), dass gegen die Anträge des Rab- 
biners nichts zu erinnern sei und dass es den Beteiligten 
!) Remonstration vom 6. September 1857. 
’) R.-E. vom ı5. Oktober 1857. 
3 Vorstellung vom 30. November 1857 
') Protokoll vom 27. Dezember 1857. 
5) Schreiben vom 1ı9. Januar 1858.
	        
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