Verfügungen« veranlasst worden ist, hatte keinen Erfolg.
Eine Regierungsentschliessung vom 10. Juli 1857 trat der
Auffassung des Magistrates bei und ordnete an, dass die
Nürnberger Israeliten sich der Fürther Kultusgemeinde
anzuschliessen und deshalb mit dem dortigen Rabbinate
ıns Benehmen zu setzen haben, Auf die Vorstellung des
Rabbiners, *‘) dass die Nürnberger Israeliten die nötigen
Anstalten: wie Betsaal, Religionsschule, Besorgung des
ritualmässigen Fleisches unmöglich mit den Mitgliedern der
Fürther Kultusgemeinde gemeinsam haben können, erwiderte
die Regierung, die Einrichtung dieser Anstalten müsse
szunächst den Beteiligten überlassen werden, insofern die
Benützung der hiefür bestehenden Anstalten in Fürth nicht
ausreichend und möglich erscheint.« ®)
Inzwischen war die Frage der Gemeindebildung recht
idringlich geworden. Der Lehrer Asyl hatte bereits im
August 1857 seine Stelle aufgegeben, es war also für den
Religionsunterricht, das Vorbeteramt und den Schächter-
dienst nicht gesorgt. Der Rabbiner beantragte daher, 3)
dass die konstituierende Verhandlung vom 29. März 1857,
ssoweit sie sich nicht auf die Bildung einer besonderen
Gemeinde bezieht« bestätigt werde, damit die notwendigen
religiösen Anstalten, da die zu Fürth für die Nürnberger
Israeliten nicht benützbar sind, in Nürnberg selbst errichtet
werden können. Nachdem auch L. Hopf und Genossen ihr
Einverständnis mit den Vorschlägen Dr. Loewis erklärten, *)
beschied der Mägistrat °), dass gegen die Anträge des Rab-
biners nichts zu erinnern sei und dass es den Beteiligten
!) Remonstration vom 6. September 1857.
’) R.-E. vom ı5. Oktober 1857.
3 Vorstellung vom 30. November 1857
') Protokoll vom 27. Dezember 1857.
5) Schreiben vom 1ı9. Januar 1858.