Volltext: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

auf 3 Monate gestattet und wiederholentlich verlängert, 
wogegen der Bezirksvorsteher Faber entschieden prote- 
stierte, weil ihm diese Milde ungesetzlich erschien. Auch 
Bürgermeister Scharrer verwahrte sich gegen die vom 
\Magistrate mit Stimmenmehrheit genehmigte polizeiliche 
Erlaubnis, »weil dadurch ein Beispiel gegeben, und es 
überhaupt nicht nöthig sey, irgend einem Juden den tem- 
porären Aufenthalt von mehreren Monaten in der Stadt 
zu gestatten«. Dieser Fall veranlasste eine Nachforschung 
über die sich in Nürnberg aufhaltenden Juden, deren Ergeb- 
nis über den Verkehr derselben in Nürnberg in den ersten 
Jahrzehnten unseres Jahrhunderts Licht verbreitet, In dem 
sich hierauf beziehenden Polizeibericht vom 5. Februar 1825 
heisst es: »In Folge Decrets vom ı1. Dezember v. J. zeige 
ich hierdurch gehorsamst an, dass kein Jude ausser dem 
Collecteur Wolfskehl sich hier für beständig aufhält, und 
ebenso wenig sind Aufenthaltskarten für Juden ausser der 
16 jährigen Lewi ausgestellt. Doch aber finden sich von 
Montag bis Donnerstag eine Menge Juden hier ein, welche 
grössten Theils aus Fürth und anderen benachbarten Orten 
sind. Die aus Fürth gehen alle Abends zu Haus, die aus 
weitern entlegenen Orten bleiben oft einen auch mehrere 
Tage hier und wird von dem Wirthe, wo sie logiren, nur 
der gewöhnliche Nachtzettel wie von anderen Fremden 
eingereicht und ist auf 3, höchstens 4 Tage von Personen 
aus den nächsten Umgebungen nach den bestehenden 
Verordnungen keine Aufenthaltskarte erforderlich... Dem 
Berichte wird ein Verzeichnis beigelegt, in welchem ausser 
den beiden Genannten noch 8 Juden angeführt werden, 
die sich hier häufig und zwar alle Woche mehrere Tage 
einfinden.« !) 
) Hiernach ist Barbeck S. ur zu berichtigen
	        
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