auf 3 Monate gestattet und wiederholentlich verlängert,
wogegen der Bezirksvorsteher Faber entschieden prote-
stierte, weil ihm diese Milde ungesetzlich erschien. Auch
Bürgermeister Scharrer verwahrte sich gegen die vom
\Magistrate mit Stimmenmehrheit genehmigte polizeiliche
Erlaubnis, »weil dadurch ein Beispiel gegeben, und es
überhaupt nicht nöthig sey, irgend einem Juden den tem-
porären Aufenthalt von mehreren Monaten in der Stadt
zu gestatten«. Dieser Fall veranlasste eine Nachforschung
über die sich in Nürnberg aufhaltenden Juden, deren Ergeb-
nis über den Verkehr derselben in Nürnberg in den ersten
Jahrzehnten unseres Jahrhunderts Licht verbreitet, In dem
sich hierauf beziehenden Polizeibericht vom 5. Februar 1825
heisst es: »In Folge Decrets vom ı1. Dezember v. J. zeige
ich hierdurch gehorsamst an, dass kein Jude ausser dem
Collecteur Wolfskehl sich hier für beständig aufhält, und
ebenso wenig sind Aufenthaltskarten für Juden ausser der
16 jährigen Lewi ausgestellt. Doch aber finden sich von
Montag bis Donnerstag eine Menge Juden hier ein, welche
grössten Theils aus Fürth und anderen benachbarten Orten
sind. Die aus Fürth gehen alle Abends zu Haus, die aus
weitern entlegenen Orten bleiben oft einen auch mehrere
Tage hier und wird von dem Wirthe, wo sie logiren, nur
der gewöhnliche Nachtzettel wie von anderen Fremden
eingereicht und ist auf 3, höchstens 4 Tage von Personen
aus den nächsten Umgebungen nach den bestehenden
Verordnungen keine Aufenthaltskarte erforderlich... Dem
Berichte wird ein Verzeichnis beigelegt, in welchem ausser
den beiden Genannten noch 8 Juden angeführt werden,
die sich hier häufig und zwar alle Woche mehrere Tage
einfinden.« !)
) Hiernach ist Barbeck S. ur zu berichtigen