Volltext: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

stattgefunden. Unter welchen erschwerenden Umstände 
diese erste Wahl vollzogen w | n 
urde, zeigt die fo 
magistratische 8 lgende 
Bekanntmachung. 
‘Die Wahl der israelitischen Cultus-Gemeinde-Ausschussmitglieder 
dahier betr.) 
Vom Magistrat der Kgl. Bayer. Stadt Nürnberg wird 
hiemit öffentlich bekannt gemacht, dass zu der nach Massgabe 
des Capitel IV der unterm 17. v. Mits. veröffentlichten Statuten 
der hiesigen israelitischen Cultus-Gemeinde vorzunehmenden 
Wahl der Gemeinde-Ausschuss-Mitglieder Termin auf Mitt 
woch den 30. ds. Mts. Vorm. 8 Uhr in dem Sitzungszimmer 
des Armenpflegschafts-Raths dahier im sog. Fünferhause ober 
halb einer Treppe anberaumt worden ist. 
Diese Wahl geschieht unter der Leitung eines magi 
stratischen Commissärs und sind nach $ 56 der erwähnten 
Statuten zu einer giltigen Wahl zwei Dritttheile der 
Stimmberechtigten erforderlich. 
Es ergeht daher an die Betheiligten die Aufforderung, 
sich zur angegebenen Zeit um so gewisser an Ort und Stelle 
ainzufinden, oder ihre Wahlzettel unter eigner Unterschrift 
und Siegel verschlossen einzusenden, als man sich im 
entgegengesetzten Falle veranlasst sehen müsste, die Säumigen 
unter Verhängung einer Geldstrafe speciell vorladen zu lassen, 
and denselben die durch die Verlängerung der Verhandlung 
erwachsenden Kosten zu überweisen. 
Der Magistrat gibt sich jedoch dem Vertrauen hin, es 
werde Jeder der Wahlberechtigten seine Pflicht erfüllen und 
eine Veranlassung zur Störung des Wahlgeschäftes in keiner 
Beziehung geben. 
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, dass im 
Ganzen 21 Personen zu wählen sind und dass 15 derselben. 
auf welche die meisten Stimmen fallen, als wirkliche Aus- 
schussmitglieder, dagegen die nächstfolgenden 6 Gewählten 
als Ersatzmänner einzutreten haben. 
Unleserlich geschriebene, dann unrichtige und mit der 
Namensunterschrift und beziehungsweise dem Siegel des
	        
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