stattgefunden. Unter welchen erschwerenden Umstände
diese erste Wahl vollzogen w | n
urde, zeigt die fo
magistratische 8 lgende
Bekanntmachung.
‘Die Wahl der israelitischen Cultus-Gemeinde-Ausschussmitglieder
dahier betr.)
Vom Magistrat der Kgl. Bayer. Stadt Nürnberg wird
hiemit öffentlich bekannt gemacht, dass zu der nach Massgabe
des Capitel IV der unterm 17. v. Mits. veröffentlichten Statuten
der hiesigen israelitischen Cultus-Gemeinde vorzunehmenden
Wahl der Gemeinde-Ausschuss-Mitglieder Termin auf Mitt
woch den 30. ds. Mts. Vorm. 8 Uhr in dem Sitzungszimmer
des Armenpflegschafts-Raths dahier im sog. Fünferhause ober
halb einer Treppe anberaumt worden ist.
Diese Wahl geschieht unter der Leitung eines magi
stratischen Commissärs und sind nach $ 56 der erwähnten
Statuten zu einer giltigen Wahl zwei Dritttheile der
Stimmberechtigten erforderlich.
Es ergeht daher an die Betheiligten die Aufforderung,
sich zur angegebenen Zeit um so gewisser an Ort und Stelle
ainzufinden, oder ihre Wahlzettel unter eigner Unterschrift
und Siegel verschlossen einzusenden, als man sich im
entgegengesetzten Falle veranlasst sehen müsste, die Säumigen
unter Verhängung einer Geldstrafe speciell vorladen zu lassen,
and denselben die durch die Verlängerung der Verhandlung
erwachsenden Kosten zu überweisen.
Der Magistrat gibt sich jedoch dem Vertrauen hin, es
werde Jeder der Wahlberechtigten seine Pflicht erfüllen und
eine Veranlassung zur Störung des Wahlgeschäftes in keiner
Beziehung geben.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, dass im
Ganzen 21 Personen zu wählen sind und dass 15 derselben.
auf welche die meisten Stimmen fallen, als wirkliche Aus-
schussmitglieder, dagegen die nächstfolgenden 6 Gewählten
als Ersatzmänner einzutreten haben.
Unleserlich geschriebene, dann unrichtige und mit der
Namensunterschrift und beziehungsweise dem Siegel des