506 Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440.
unsert- und der von Windsheim wegen gegangen ist bis auf fer. 5. p.
Gregorii (16. März 41), auch in einem (besondern) Register begriffen.“
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Fünfter Abschnitt.
Die sonstigen Ausgaben für den auswärtigen Dienst der Stadt.
Erstes Kapitel.
Ausgaben für den vom Reich und seinen Ständen gewährten Rechtsschutz,
8& 1. Die Stadtsteuer.
Die dem Reichsoberhaupt gezahlte Stadtsteuer wird in dem Aus-
gaberegister unter dem Titel KAISERSTEUER oder KÖNIGSTEUER gebucht.
Die Steuer ist zu Martini, also am 11. November jedes Jahres fällig.
Ihre Zahlung erfolgt gewöhnlich am Tage nach dem Fälligkeitstermin an
eine vom Kaiser bezeichnete Mittelsperson, die dafür dem Rate die
Quittung des Kaisers und ihre eigene Empfangsbestätigung aushändigt.
1431 besorgt dies Peter Volkmeier, 1432/37 Graf Ludwig von Öttingen,
1438 Kaspar Schlick. 1439/40 unterbleibt die Zahlung — wohl infolge
des Thronwechsels — gänzlich. Wir stellen trotzdem die entsprechenden
Beträge als verausgabt in Rechnüng, da sie den Schuldverpflichtungen
der Stadt zuwuchsen und 1442 auch wirklich an den Kaiser abgeführt
wurden.
Die von Nürnberg aufzubringende Steuersumme belief sich auf jähr-
lich 2000 G”, die gemäfs dem amtlichen Guldenkurs mit 2450 & ver-
rechnet werden. Seit 1434 erscheint jedoch nur die Hälfte davon in den
Rechnungen, da der Kaiser im Jahre 1433 die andere Hälfte dem Rate
gegen ein Darlehen von 24344 Gl" 19% Groschen verpfändet hatte. Die
Ausgaben für die Stadtsteuer betragen demnach:
A
31 | 82 | 38 34 | 35 | 36 | 37 | s8 | 39 | 4
| 2450 | 2450 | 2450 | 1225 | 1225 | 1225 | 1225 | 1225 | 1225 1225