Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

872 Sechster Teil. Ergebnisse und Entwicklung von 1377 bis 1794, 
sodafs die Gesamtvergütung, welche die Ratsherren für die Teilnahme an 
den Ratssitzungen erhalten, sich 
um 1600 auf ca. 16 600 Konventionsgulden 
1625 bis 1680 „16 bis 18400 
16838 „ 1646 „ „ 14 „ 15400 ‚,, 
beläuft. Ende des sechzehnten Jahrhunderts hält sie sich, wie oben zu 
ersehen ist, noch in recht bescheidenen Grenzen; in den ersten dreißig 
Jahren des siebzehnten dagegen verdreifacht sie sich, um dann bis Mitte 
des achtzehnten langsam auf das Doppelte ihres ursprünglichen Betrages 
berabzusinken. 
Die Beamtenbesoldungen zeigen eine etwas andere Entwicklung; 
denn wenn wir der Kürze wegen unserer Vergleichung sogleich den Kon- 
ventionsgulden von 1761 zu Grunde legen, so berechnet sich der Auf- 
wand für 
die ehrbaren Diener die Subalternbeamten die Reitenden Söldner 
1570 auf .... er. 13000 f er. 13000 fi er. 13 000 fi 
1681 „ .... „ 17500 ,, „25000 ,, „18500 ,, 
1699 „ .... 8000 ,, „17000 ,, 
1794 „2... 5550, A 13574 
Die Personalunkosten für die höheren Beamten steigen demnach bis 1631 
im Vergleich zu ihrem Stande am Ausgang des sechzehnten Jahrhunderts 
nur um ein Drittel, während sie sich zur selben Zeit für die Subalternen 
verdoppeln und für die Reitenden Söldner keine nennenswerte Veräride- 
rung erfahren. Bis Ende des achtzehnten Jahrhunderts gehen dann die 
Subalterngehälter auf den Stand von 1570 zurück, und die Ausgaben für 
die höheren Beamten vermindern sich bis auf weniger als die Hälfte ihres 
ursprünglichen Betrages. Der Sold der Reitenden Söldner oder „Ein- 
spännigen“, wie sie jetzt ausschliefßslich genannt werden, beträgt schon 
1636 nur noch ca. 1500 und seit 1641 sogar nur etwa 1000 Konventions- 
gulden. 
Die Steigerung, welche sich zu Beginn des siebzehnten Jahrhunderts 
in den Personalaufwendungen für den Rat und seine Diener bemerkbar 
macht, würde wohl noch sehr viel deutlicher zum Ausdruck kommen, 
wenn wir auch die Erfrischungen berücksichtigen könnten, die von 
Amts wegen über der Erledigung der Geschäfte verzehrt wurden; in dem 
Titel „Mahlzeiten und Kollationen“ sind sie nur zum kleinsten Teil ent- 
halten, denn darüber hinaus wurden im Jahre 1622 allein bei der Ein- 
hebung der Losung 1692 (!) Mafs Wein zu je 24 Kreuzer vertrunken. Zur 
selben Zeit werden bei der jährlichen Verlosung der Fleischbänke sämt- 
liche Teilnehmer mit Wein und Konfekt bewirtet. An die Besetzung des
	        
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