Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

Zweiter Abschnitt. Geschichte der Stadtrechnungen. 751 
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Die Vergleichung mit dem Silbergehalt der heutigen Reichsmark be- 
zweckt hierbei weiter nichts, als das jeweilige Volumen des Pfundes, bezw. 
Guldens anschaulich zu machen; denn der Silberwert der Reichsmark ist, 
wie bekannt, mit ihrem Geldwert durchaus nicht gleichbedeutend. Der 
Schwerpunkt unserer Zusammenstellung liegt für uns in der Zurückführung 
des jeweiligen Silbergehaltes der nürnbergischen Rechnungsmünzen auf 
den Stand von 1434, da erst hierdurch deutlich sichtbar wird, wie sich 
die Geldbeträge, die in den Registern nach veränderlichen Mafsstäben be- 
stimmt sind, hinsichtlich ihres Edelmetallwertes zu einander verhalten. 
Wir sehen, dafs das Silbergewicht eines Guldens seit dem Jahre 1761 
nur noch den dritten Teil von dem Silbergewicht ausmacht, welches dem 
&"°" im Jahre 1434 eignete. Dafs zur selben Zeit der Goldwert des Guldens 
auf den vierten Teil des Goldwertes, welches das &"% im Jahre 1434 be- 
sessen hatte, herabgesunken war, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt; 
denn da das Gold seit dem sechzehnten Jahrhundert für den inländischen 
Zahlungsverkehr nur noch ausnahmsweise in Betracht kam ‚ hat diese 
Wertveränderung mehr ein preisgeschichtliches als ein geldgeschichtliches 
Interesse. Freilich werden wir, um eine Vorstellung von der wirtschaft- 
lichen Energie der durch die Rechnungsmünzen dargestellten Silbermengen 
zu bekommen, auch auf die Preisgeschichte einen Blick werfen müssen; wir 
wenden uns hierbei jedoch nicht dem Goldpreise, sondern den Preisen der 
elementarsten wirtschaftlichen Lebensbedingungen zu, wie sie uns in den 
einfachsten Erscheinungsformen der menschlichen Arbeit und der mensch- 
lichen Nahrungsmittel entgegentreten. 
Über die Entwicklung der Getreide-, Brot-, Wein-, Bier- und 
Fleischpreise giebt unsere Tafel in Beilage Nr. IV Auskunft. Was die 
Arbeit anbetrifft, so berichtet Müllner in seinen Annalen zum Jahre 1538, 
dafs damals den müfsig in der Stadt sich aufhaltenden Landsknechten, 
die sich beim Bau der grofsen Schlofsbastei als Erdarbeiter anwerben 
liefsen, pro Mann und Tag 24 & ausgezahlt wurden. Aus den Belegen 
zu den Stadtrechnungen entnehmen wir; dafs im Jahre 1500 der Wald- 
hauer und seine Gehilfen für das Fällen der zur Verschrankung der Land- 
wehr bestimmten Bäume täglich zwanzig Pfennige erhielten. Den Tagelohn 
des Holzhauers, der im Lochgefängnis das Brennholz herrichtete, berechnete 
der Lochhüter 1610 und 1611 mit 32 &, 1621 mit 50 & und 1623 mit 
20 kr; dafs er dem Rat daneben auch noch die volle Kost in Rechnung 
stellte, dürfte eine Unregelmäfsigkeit gewesen sein, die für die Bewertung 
der Arbeit um so weniger malfsgebend sein kann, als der Geldwert dieser 
Kost in ganz unzulässiger Weise dem Atzgeld der Gefangenen, in dem, 
wie wir wissen, zugleich auch die Besoldung des Lochhüters steckte,
	        
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