Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

744 Sechster Teil. Ergebnisse und Entwicklung von 1377 bis 1794. 
und der Gulden behauptet als ausschliefsliche Rechnungsmünze das Feld. 
Er hat es seitdem bis zum Untergang der reichsstädtischen Herrlichkeit 
und noch darüber hinaus bis zur Begründung des neuen Reichs behauptet. 
Ehe er aber diese Herrschaft antreten konnte, war eine völlige Verwandlung 
mit ihm vorgegangen. Ursprünglich war er, wie wir sahen, eine Gold- 
münze gewesen, und als solche in den Registereinträgen nach einem ge- 
setzlich festgelegten Umrechnungskurs auf den Silberheller zurückgeführt 
worden. Da dieser Umrechnungskurs aber nie ganz genau demjenigen 
Wertverhältnis entsprach, das sich im freien Verkehr unter dem beständigen 
Wechsel von Angebot und Nachfrage entwickelte, so haftete ihm von vorn- 
herein etwas von dem Charakter einer Rechnungsmünze an, nur dafs diese 
Rechnungmünze beweglich war und sich innerhalb gewisser Grenzen immer 
wieder den Veränderungen der Zahlungsmünzen anzupassen vermochte. 
Erst als seit dem Ende des fünfzehnten Jahrhunderts die Goldmünzen im 
inländischen Verkehr selten zu werden begannen und schliefslich so gut 
wie ganz verschwanden, verlor der Guldenumrechnungskurs, an dem man 
nach alter Gewohnheit bei Preis- und Lohnbestimmungen festhielt, die 
bisherige enge Fühlung mit dem Geldmarkte, und dadurch wurde es möglich, 
dafs er sozusagen versteinerte. 1484 war er für die Landwährung schon 
einmal auf 8 4** 12 5% gestiegen, dann aber vorübergehend etwas zurück- 
gegangen,*) bis ihn der Rat 1504 wieder auf 8 &4** 12 5 festsetzte.®) Auf 
dieser Höhe ist er in der Folge stehen geblieben, nur dafs die Losung- 
stube für sich allein zunächst noch an ihrem schon 1478 angenommenen 
Satz von 8% 10 5 festhielt und erst im Jahre 1532 ihre Rechnungsweise 
mi% der landläufigen in Einklang setzte. Für ihre Sonderstellung scheinen 
ausschliefslich Bequemlichkeitsrücksichten mafsgebend gewesen zu sein, 
und schon hieraus läfst sich ersehen, dafs das Verhältnis des Rechnungs- 
guldens zum Goldgulden mindestens seit dem zweiten Viertel des sech- 
zehnten Jahrhunderts anfing, als nebensächlich betrachtet zu werden. 
In den sechziger Jahren erscheint diese Entwicklung als abgeschlossen. 
Der Gulden, der damals für die Register zur ausschliefslichen Rechnungs- 
münze erhoben wurde, hatte zu den Goldmünzen, denen er seinen Namen 
verdankte, keine Beziehung mehr: er war zur Zähleinheit herabgesunken 
und stellte als solche 252 Pfennige dar.?) Neben dieser Zählungsweise 
war aber bereits seit den zwanziger Jahren eine andere in Entwicklung 
begriffen, die sich darauf begründete, dafs man die aus dem Verkehr ver- 
1) Vergl. Chron. IV. 368. 2) Müllners Annalen. Nbg. KA. 
3) Wir kürzen den Gulden in dieser Bedeutung in fi ab, um ihn schon äufserlich 
von dem alten Goldgulden (6) zu unterscheiden.
	        
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