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Fünfter Abschnitt. Die sonstigen Ausgaben für den auswärtigen Dienst der Stadt. 613
Erlbeck gen Abensberg verzehrte, als man ihn Herrn Hans von Stauff
auf einen Tag geliehen hatte“. R32VIII: 2% 13 £ „Hans Erlbeck gen
Schweinfurt, als man ihn den von Heidingsfeld geliehen hatte, zu den
von Thüngen (zu reiten)“. R83311: 2% 17 g derselbe „gen Amberg auf
einen Tag, als der H. und Nikel Lucas um ihn schrieben“. R36V: 2X
5 ß „K. Scheftersheimer zu Heideck, als man ihn Meister Schintel geliehen
hatte, zu Herzog Ludwig mit ihm zu reiten, und er zu Heideck krank
ward und starb; rec. relicta sua“. R37IV: 16 £ 8 hl „Hans Lidbach, als
man ihn Albrecht von Hürnheim auf einen Tag gen Nördlingen geliehen
hatte, und er auf den Weg gekommen war und krankheitshalber wieder
umkehrte“. R37VI: 6 Z „Martin Schwaben, als man ihn dem von Rech-
verg geliehen hatte, gen Krailsheim zu reiten“. R37XV: 10% 6hl
„H. Schmid, als man ihn Fritz Schenken von Geiern geliehen hatte“.
R38X: 9% 17 8 8 hl „Hans Höhel gen Graisbach, als man ihn den von
Weifsenburg geliehen hatte“. R38X: 7 Z „Fritz Baier gen Sulzfeld, als
man ihn einem Doktor geliehen hatte“ R38XIl: 1% 5hl „Fritz Baier
gen Schwabach mit einem Kurtisanen, als man ihn demselben geliehen
hatte, und (er) daselbst krank ward“. R40X: 1&% 6 ß 2 hl „Pet. Wein-
eugel gen Zenn, als man ihn einem Schneiderknecht dahinlieh, der Rechts
begehrte gegen einen, der zu Würzburg einen Mordversuch auf ihn ge-
macht haben sollte und zu Zenn von anderer Sachen wegen gefangen
worden war“.
b) Von auswärts nach der Stadt befohlene Diener. R34XII:
20% 4ß 2hl „ein Teil Botenlohns zu Hans Kremser; und das ander Teil
hat derselbe Kremser von unsertwegen ausgegeben und hin und her ver-
zehrt in der Stadt Dienst, und das er auch zu Hans Tetzel hier verzehrt
hat, als man nach ihm gen München schickte, und er etliche Tage hier
war circa Nicolai“ (6. Dez. 34). R36V: 6 ß 2 hl „Hilpoltsteiner, als man
ihn vor Rat verbotschaftet hatte“. R40XII: 17 £ „Joh. Ulmer, als ihn
K. Holzschuher und Berth. Volkmeier von Bamberg herein sandten“.
Als Ausgabe für das Zehrgeld verliehener, bezw. von auswärts in die
Stadt befohlener Diener erhalten wir demgemäls:
31 | 82 | 88 34 | 35 | 36 37 | s8 | 89 | 40
%| 0.95 | 2.65 | 285 120.201 — [| 255 | 165 | 1125! — | 2.15
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8 2. Besondere Ausgaben für auswärts verwendete Pferde.
R31IX: „25 G, face. 27%, &6 Albr. Nothaft von eines Pferdes wegen,
das er Paul Vorchtel geliehen hatte. Und er meinte, dafs sich das geärgert
hätte, und nahm es doch wieder: als derselbe Paul Vorchtel von Rats