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Erster Abschnitt. Die Ämter der allgemeinen Verwaltung. 127
portes in der Folge geregelt wurde. Die Weinrufer erhalten für ihre
Bemühungen um den Schenkwein alljährlich je ein Viertelstück Putzbacher
Tuch zu einem Amtsgewand.
8 4. Der Stadtkoch.
Unter denjenigen Beamten, welche vom Rat Dienstkleidung erhalten,
wird auch ein Koch erwähnt, über dessen Funktionen alle weiteren Nach-
rnchten fehlen. Da der Rat keinen Anlafs hatte, in der Stadt selbst einen
Koch dauernd zu beschäftigen, so vermuten wir, dafs es sich. hier um einen
Koch handelte, der die Pflicht übernommen hatte, sich solchen Ratsbot-
schaften, die eines Koches bedurften, zur Verfügung zu halten.
$ 5. Die Spielleute.
Zu Beginn unserer Epoche finden wir drei Pfeifer und einen Lauten-
schläger im Dienste der Stadt. 1432 tritt hierzu ein Trompeter und 1438
vorübergehend auch noch ein Portatifer, der, wie sein Name sagt, das so-
genannte Portatif, eine tragbare Orgel, spielt. Die Einstellung des Trom-
peters erfolgte auf Grund eines königlichen Privilegs vom Jahre 1431,
welches dem Rat als einem „merklichen“ Gliede des Reichs für ewige
Zeiten die Freiheit gewährte, Trompeter und Posauner zu halten. Die
Spielleute gelten, wie hieraus zu ersehen ist, zu unserer Zeit als ein
Hoheitsattribut. Ihre Anstellung erfolgte also wohl in erster Linie aus
Gründen der Repräsentation, wenn sie auch daneben den musikalischen
Bedürfnissen der Bevölkerung zu gute kam. Wer vom Rat als Spielmann
in Pflicht genommen wird, mufs geloben, der Stadt getreulich zu dienen
und sich ohne Genehmigung des Rates nicht aus ihr zu entfernen. Als
Dienstabzeichen erhält er ein silbervergoldetes Brustschild mit dem Wappen
der Stadt. Sein Dienst besteht darin, dafs er den Bürgern auf ihr Er-
fordern aufspielt. So besorgen die Spielleute z. B. im Auftrage des Rats
die Tanzmusik bei Festlichkeiten auf dem Rathaus. Sie blasen den zum
Schiefsplatz hinausziehenden Schützen den Marsch und konzertieren zur
Feier der Kaiserkrönung im Jahre 1433 ‚auf offenem Marktplatze. Aber
auch den einzelnen Bürgern stehen sie für Privatfestlichkeiten zur Ver-
fügung, müssen dafür aber natürlich in jedem einzelnen Fall besonders
honoriert werden. Von Zeit zu Zeit erhalten sie Urlaub zu einer Kunst-
reise, um an Fürstenhöfen oder in fremden Städten zu spielen. Berück-
sichtigt man die ihnen hieraus erfliefsenden Nebeneinnahmen, so erscheint
ihre Besoldung recht reichlich bemessen. Zwar der Lautenschläger und
der Portatifer mufsten sich mit 3 G" vierteljährlich begnügen, aber