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gleich nach dem Tode ihres Zerstörers (11245
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schen Herzoge Friedrich und Conrad nahmen
sie als erbliche Hinterlassenschaft ihres Schwagers
in Besitz. Kaiser Lothar suchte sie daraus zu
vertreiben (1127), mußte aber nach einer mehr—
monatlichen Belagerung abziehen; bald darauf
rückte Lothar nochmals vor die Stadt, eroberte
und üͤbergab sie seinem Schwiegersohne Heinrich
dem Stolzen, Herzog in Bayern, als Lehen.
Diesem wurde sie aber von Kaiser Conrad von
Hohenstaufen wieder abgenommen und dem Reich
unmittelbar von neuem unterworfen. In diesen
Zeitraum fallen mehrere das Stadtregiment re—
gelnde Anordnungen: die Ernennung eines Bu—
tiglers, Reichs- und Landvogts, Burggrafens,
Reichsschultheißens, Forst- und Zeidelmeisters, durch
welche die Rechtspflege und Gefälleinnahme im
Namen und für Rechnung der Kaiser so lange
besorgt wurden, bis diese im Laufe des 14ten und
15ten Jahrhunderts nach und nach durch Ver—
pfaäändung und Kauf an die Stadt übergingen und
sich ein selbstständiges, die Criminal- und Civil—
jurisdiction, die Polizei- und Gefällverwaltung um—
fassendes Stadtregiment bildete, welches bis zum