Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

512 Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440, 
strument des Wechsels, den Herr Albrecht Driesbach mit seiner Pfründe 
gethan hat mit dem Pfarrer zu Eschenau.“ R35VII: „10 ß pro in- 
strumento arbitrii Hans Trachts und Barbara Erberin.“ — R36VLI: „1% 
5 ß für zwei Transsumpte“. — R37V: „10 £ für ein Instrument von Herrn 
Heinrich Forchheimer, um seine Pfründe auf St. Johanns Altar zu St. 
Lorenz.“ — R38V: „10 £ für ein Vidimus eines Instruments, eines Briefs, 
von unserm Herrn Vater (dem) Papst Eugen lautend.“ — R38VI: „1 &% 
für zwei Instrumente von den Deutschen Herren und Thomas Müllners 
wegen.“ — R39VII: „1% für ein Instrument inhaltend, die Antwort und 
Gebote, die man Werner Rofshaupter gethan hat.“ 
d) An verschiedene Schreiber gezahlt. R32IV: „2% von 14 Briefe 
zu vidimieren dem Landschreiber und des Abts Schreiber zu St. Agidi.“ — 
R36II: „1% 3 ß dem Landschreiber und des Abts Schreiber zu St. Gilgen 
von etlichen Vidimus zu siegeln.“ — R36X: „3 &% 42’ ß dem Land- 
schreiber, des Abts Schreiber zu St. Ägidien und unsern Schreibern von 
etlichen Vidimus zu schreiben und etliche einzuschreiben und zu registrieren.“ 
— R39X: „4% von den Briefen zu St. Klaren zu vidimieren unter des 
Abtes zu St. Gilgen Insiegel und die(selben) deutsch zu machen.“ 
e) An Michael, den Schreiber des Abts zu St. Ägidien, gezahlt. 
R31VII: „4%, ß von etlichen Briefen zu vidimieren.“ — R31VLII: 4 ß des- 
gleichen. — R31X: „4 £ von einem Brief zu vidimieren.“ — R32VI: „6 ß 
von etlichen Briefen zu vidimieren.“ — R35IV: „10 ,ß für ein Vidimus 
litterae imp(er)ial(is).“ — R361II: „7 £ von etlichen Briefen und Vidimus 
zu siegeln.“ — R36VIII: „10 £ von etlichen Vidimus zu siegeln“. — 
R37VIII: „6 % 5 ß von der Berufung wegen in der Sache von Eger und 
andere Instrumente.“ 
f) An den Landschreiber Johannes Seereuter gezahlt. R3111I: „1 &% 
2 ß, dafs er die von Bern aus dem Achtbuch schrieb.“ — R32XI: „...") 
von einem Brief zu vidimieren.“ — R34: 3% 6 gß für einen Brief, den 
Verantworter betreffend. — R36IX: „10 ß von der von Strafsburg Brief 
von Heinrich Blumlers, etwann unsers Dieners und Münzmeisters (wegen) 
zu vidimieren.“ — R36XI: „10 ß von einem Brief zu vidimieren.“ — 
R37VIl: „1 &% für zwei kaiserliche Vidimus von der Venedigstrafßsen wegen 
zu siegeln.“ — R39H: „10 £ für ein Vidimus über den Zoll zu Franken, 
das Paul Vorchtel mit sich auf den Tag gen Frankfurt führte.“ — R40VI: 
„10 £ von einem Vidimus zu siegeln des Briefs, lautend von Bruder Poppen 
von Henneberg, Deutschen Ordens.“ — R40IX: „1% 10 ß von drei Vidimus 
unter der Landgerichts Insiegel zu versiegeln: eins, des Bopfingers Ver- 
1) Die Ziffer fehlt im Original.
	        
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