Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

Vorbemerkung. 
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Die‘ musterhafte Ordnung,. die in. Nürnberg ‚von alters her auf 
allen. Gebieten des öffentlichen Lebens und nicht. zum wenigsten auch in 
der städtischen Buchführung und im Archivwesen geherrscht hat, er- 
möglicht es uns noch heute, an der Hand der im ‚Nürnberger Kreisarchiv 
aufbewahrten Akten und Register. bis in alle Einzelheiten hinein eine 
klare Vorstellung von dem Idealtypus ‚der älteren . deutschen , Stadtver- 
waltung zu gewinnen. Unser Buch beabsichtigt, ' die. öffentliche Haus- 
haltung der berühmten Reichsstadt:.in ihrem Wesen und in ihrer Ent- 
wicklung zu schildern. Zu diesem Zweck. sucht‘ es zunächst für die 
zehn Jahre von 1431 bis 1440, für welche eine seltene Fülle wertvollsten 
Materials vorhanden ist, die Aufgaben und. Hilfsmittel der nürnbergischen 
Verwaltung in möglichster Vollständigkeit systematisch darzustellen... Nach 
einer kurzen Erörterung der . politischen und wirtschaftlichen Voraus- 
setzungen. der genannten Epoche „beschäftigt sich ‚demgemäfs der erste 
Teil mit dem Träger der öffentlichen Gewalt, dem Rat, dessen Zusammen: 
setzung‘ und Geschäftsordnung eingehend behandelt wird. Der ‘zweite 
Teil führt die mannigfaltigen persönlichen Hilfskräfte vor Augen, die dem 
Rat in der von. ihm geschaffenen Ämterorgänisation für. die verschiedenen 
Zweige der Verwaltung zu Gebote stehen. Der dritte Teil bahnt durch 
Klarlegung des eigenartigen Rechnungswesens der. Stadt den. Weg .zu 
einer umfassenden. Schilderung ihrer materiellen Hilfsmittel, die in den 
öffentlichen: Einnahmen (vierter Teil), und ihrer ‚materiellen Bedürfnisse, 
die in den öffentlichen Ausgaben (fünfter. Teil) begriffen sind. Auf Grund 
der "hierdurch gewonnenen Anschauung von Inhalt. und. Form der. alten 
reichsstädtischen Verwaltung giebt der- das Buch abschliefsende sechste 
Teil mit ; Hilfe; ausführlicher statistischer. Tabellen einen Gesamtüberblick 
über die Entwicklung vom Ausgang des vierzehnten bis‘ zum Anfang ‚des 
neunzehnten Jahrhunderts, um zum Schlufs; kurz anzudeuten, zu welchen 
Umgestaltungen..die Einverleibung der Stadt in das Königreich Bayern führte. 
Der vorliegende Halbband. umfalst die vier ersten Teile des ganzen 
Werkes.‘ Die ‚beiden‘ letzten bleiben dem | bereits unter der. ‚Presse. be- 
findlichen zweiten Halbbande vorbehalten, welcher auch die Beilagen, .die 
Register und ein: ausführliches Inhaltsverzeichnis bringen‘ wird. 
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[Inhaltsverzeichnis auf der dritten Seite des Umschlags,)
	        
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