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Vierter Teil. Die öffentlichen Einnahmen von 1431 bis 1440
8 3. Das Grabengeld.
Unter dem Einnahmetitel GRABENGELD bucht R31: „602 &% 10 %£ 11 hl
von Ehrhard Haller, das er von den Leuten, die im Graben nicht arbeiten
mochten und (dafür) ihr Geld gaben, eingenommen hat.“ — R32: 463 &
9 8 10 hl desgleichen. — R33: 451 % 7 ß 4 hl desgleichen. — R34: 227 &%
17 ß 4 hl desgleichen. — R35: 144% 9 ß 2 hl desgleichen „über das,
Jafs er Heinrich Kauffer, dem Grabenschreiber das vergangene Jahr 20 G
zu Liebung für seine Mühe gegeben hat; act. fer. 6. a. Circumeis. Dom 36.“
R36: 141 @% 17 £ 10 hl desgleichen „über Ehrhard Hallers Solar, das
war 16 &; seinen Knechten 3; dem Stadtknecht Hehr 3% und den
Bütteln 21 %.“ — R37: 116 % 16 ß 8 hl desgleichen „über sein Solar,
das man ihm gab, als man die Stadt abermals (in den Graben) aus-
geschrieben hatte, das war 16 &; seinen Knechten 3 &; den Stadtknechten
5% und den Bütteln 3 &.“
Die Ausgaben für die Einhebung des Grabengeldes betrugen demnach:
JOVERC DEE EEE BEA N.
SEES m
a
31! 2921221.
36 | 37
Der Grabengeldeinnehmer ©
Der Grabenschreiber M
Die Knechte des Einnehmers g*
Die NSS] die bei der Erhebung “
Die Büttel, mitwirken
Summa % | 92 |?
DE
I16-
ın.—
3 —
6.—
201 3—
917 | 22.00 | 24.50 | 28.00
Der Rohertrag des Grabengeldes läfst sich somit für keins der Jahre,
in denen es zur Einhebung gelangte, vollständig feststellen.
Das Grabengeld diente zur Ablösung der Grabenbaupflicht, welche
sich dem Grabenbuch vom Jahre 1430 zufolge auf 15488 Personen er-
streckte. Jeder Baupflichtige mufste, so oft die Bürgerschaft in den
Graben geboten wurde, einen Tag lang dort arbeiten oder 10% zur
Anwerbung eines Ersatzmannes bezahlen. Der Geldwert des Tagewerks
siner Person wurde also offiziell auf 10% oder 20 hl geschätzt. Die
Arbeit, welche die gesamte grabenbaupflichtige Einwohnerschaft leistete,
30 oft sie für einen Tag zum Schanzen aufgeboten wurde, hatte demnach
einen Wert von 309760 hl oder 1290.70 %. Diese Arbeitsleistung ver-
teilte sich zwar auf die einzelnen Finanzjahre nicht ganz gleichmäfsig,
da das erste Aufgebot zum Grabenbau am 28. Oktober 1427 ergangen
war und die Bürgerschaft von diesem Tage an hauptmannschaftsweise je
nach dem Fortgang der Arbeiten zum Dienst herangezogen wurde. Doch
dürfen wir wohl annehmen. dafs von 1431 bis zum Jahre 1437, in dem