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Dritter Teil. Das Rechnungswesen.
13. Judenzins. Das Geld, welches die Juden für ihre Wohnhäuser
in Nürnberg und Wöhrd zu Walpurgis und Michaelis zinsen, wird ohne
Abzug zu jedem der beiden Zinstermine unter dem Titel „Judenzins“ ge-
bucht und zwar so, dafs auf der linken Hälfte der Seite der Nürnberger
Zins und auf der rechten daneben der Wöhrder Zins eingetragen wird.
Die Summe wird für beide Kolumnen gemeinsam gezogen.
14. Kohlengeld oder Recepta von der Kohlen wegen. Das Geld,
welches von den Schmieden in der Stadt für die ihnen aus dem Reichs-
wald gelieferten Holzkohlen eingeht, liefert der Einnehmer zu jeder Gold-
fasten an die Losungstube ab, wo es ohne Abzug unter dem Titel „Kohlen-
geld“ oder „Recepta von der Kohlen wegen“ gebucht wird.
15. Korngült, der Bürger Korn, Korngeld. Von dem Geld, welches
aus dem Verkauf des städtischen Gültkorns gelöst wird, bestreitet der
Gültkornverwalter die Verkaufsspesen. Das übrige liefert er je nach Ge-
(egenheit an die Losungstube ab, die es mit einem Hinweis auf die davon
abgezogenen Unkosten unter dem Titel „Korngült“ oder „der Bürger Korn“
bucht. Unter letzterem Titel pflegt aufserdem noch der Erlös aus dem
Verkauf von Getreidevorräten, die nicht in Gültkorn bestehen, verrechnet
zu werden. Doch begegnet uns dieser vereinzelt auch unter dem Titel
„‚Korngeld.“
16. Kupferkauf. Den Reingewinn, welchen der Schmelzhüttenverwalter
aus dem für städtische Rechnung zubereiteten Kupfer erzielt, liefert er
einmal im Jahre an die Losungstube ab, die das Geld ohne Abzug unter
dem Titel „Kupferkauf“ oder kurzweg „Kupfer“ bucht. Als der Rat im
Jahre 1435 auf die Ausschmelzung von Kupfererzen in eigener Regie ver-
zichtet, fällt dieser Titel im Jährlichen Register aus.
17. Leibding verkauft. Das aus dem Verkauf von Leibrenten ge-
löste Geld findet sich unter dem Titel „Leibding verkauft“ nach denselben
Grundsätzen gebucht, die wir bei der Verrechnung der Ewiggeldeinnahmen
unter dem Titel „Kwiggeld verkauft“ kennen gelernt haben.
18. Loder. Das Geld, welches die Lodenbeschauer als Zeichengebühr
einnehmen, werfen sie in eine verschlossene Büchse, die sie einmal im
Jahre an die Losungstube abliefern. Dort wird ihnen vom Inhalt der
Büchse ihr Anteil zurückgegeben und der Rest ohne Hinweis auf diesen
vorweg abgezogenen Betrag unter dem Titel „Loder“ als Einnahme gebucht.
19. Losunga. Die Beträge, welche die Losunger bei der von ihnen
persönlich besorgten Einhebung der Losung in Nürnberg und Wöhrd ein-
nehmen, addieren sie nach Abzug der Erhebungsunkosten am Schlusse
des Rechnungsjahres und buchen sie so in einen Posten vereinigt unter
dem "Titel „Losunga.“ Die nach Abschlufs der Rechnung eingehenden