Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Fünfter Abschnitt. Die Ämter der Finanzverwaltung und das Bauamt. 935 
dürfnis nach einer möglichst einfachen und bequemen Art der Zollerhebung; 
denn die genaueste Kontrolle war nötig, und doch durften weder Verkehrs- 
störungen, noch erheblichere Kosten entstehen, wenn bei so geringen Zoll- 
sätzen ein Gewinn aus dem Zoll gezogen werden sollte. Und in der That 
kann das Nürnberger Zollamt in unserer Epoche als ein Muster einfacher 
und wohlfeiler Verwaltung gelten. Da nämlich ‚die Bewachung der Zoll- 
grenze, die mit der Stadtmauer zusammenfällt, bereits von den aus mili- 
tärischen Rücksichten angestellten Aufsenwächtern besorgt wird, so: besteht 
das eigentliche Zollpersonal nur aus dem Obersten Zöllner, einem Zoll- 
schreiber und fünf Unterzöllnern. Die letzteren sitzen tagsüber unter den 
fünf für die Durchfuhr zollpflichtiger Güter freigegebenen Hauptthoren 
der Stadt, um dort das Brückengeld von den durchpassierenden Gefährten 
und den Zoll von allen denjenigen Waren einzunehmen, welche nach der 
Raummenge, also nach Stücken, Ballen, Tonnen, Wagenladungen u. s. w. 
versteuert werden. Die Erhebung des Zolls von lebendem Vieh pflegen 
sie nicht selbst zu besorgen, sondern mit Genehmigung des Rats pacht- 
weise einem Privatunternehmer zu überlassen. Diejenigen Waren, welche 
dem Gewicht- oder dem Wertzoll unterliegen, werden an die Grofse Wage 
verwiesen, wo der Zollschreiber den Zoll von ihnen erhebt, sobald sie 
zum Verkauf ausgewogen werden. Bis zum Verkauf darf die Ware un- 
verzollt in der Wage lagern. Über die Kontrollmafsregeln, welche ge- 
troffen sind, um festzustellen, ob die zu den Thoren eingeführten zoll- 
pflichtigen Güter auch wirklich zur Verzollung in die Wage gelangen, 
sind wir nicht unterrichtet. Vermutlich waren die Thorzöllner beauftragt, 
das Zollgut bei der Einfuhr nach Stückzahl, Warenzeichen und Namen 
des Eigentümers oder des Fuhrmanns auf einen Zettel zu notieren und 
diesen dem Zollschreiber zur weiteren Verfolgung der Angelegenheit zu- 
zustellen. 
Der Oberste Zöllner beaufsichtigt die Unterzöllner und den Zoll- 
schreiber in ihrer Amtsführung, nimmt von ihnen alle Montage das Geld 
entgegen, welches sie in der Woche vorher eingenommen haben, und zahlt 
ihnen ihr Gehalt davon aus. Aus dem Überschufs bestreitet er die Aus- 
besserung der vom Brückengeld im Stand zu haltenden Brücken und die 
Geschenke, welche er nach altem Herkominen den Unterzöllnern und den 
Knechten in der Wage an bestimmten Festen zu machen hat. Das zum 
Brückenbau nötige Holz darf er im Reichswald schlagen lassen, mufs 
aber dafür dem Obersten Amtmann des Waldes alljährlich einen Hut aus 
Biberpelz zum Präsent machen. Seine baren Auslagen für die Brücken 
betrugen
	        
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