230 Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter.
meister reicht zu diesem Zweck jeder Gassenhauptmann bis zu einem be-
stimmten Tage der Losungstube ein Verzeichnis aller derjenigen Personen
ein, welche in seiner Hauptmannschaft ihren ständigen Wohnsitz haben
und aufser Hausrat, Kleidung und Schmucksachen eigenes Vermögen be-
sitzen. Auf Grund dieser Zettel wird für jede der beiden Stadtseiten ein
Losungsbuch angelegt, das die Namen sämtlicher in ihr wohnender Zen-
siten nach Gassenhauptmannschaften geordnet enthält.!) Sobald die beiden
Losungsbücher. fertig sind, lassen sich die Losunger nach einem im voraus
von ihnen aufgestellten Plan*) die einzelnen Hauptmannschaften der Reihe
nach zu bestimmter Stunde und in bequem gelegenen Häusern vorführen,
um ihnen die Schwurformel vorzulesen und die Eide entgegen zu nehmen.
Wer geschworen hat, wird im Losungsbuch durch ein seinem Namen vor-
gesetztes Kreuz kenntlich gemacht. Die Nichterschienenen und diejenigen,
welche aus irgend einem Grunde die Eidesleistung verweigern, werden auf
Zetteln notiert und zur weitern Verhandlung auf das Rathaus geladen.
Die Vereidigung selbst beginnt in der Regel an einem Montag. Im Jahre
‘(458 dauert sie sieben Tage, in unserer Epoche wahrscheinlich nur fünf.°)
Der Losungseid verpflichtet den Schwörenden, seine steuerbare Habe
1) Von diesen Losungsbüchern haben sich im Nürnberger Kreisarchiv erhalten:
Jahr Sebaldi 8 Laurentä
1392 Ms. 767 —
1397 | Ms. 768 Ms. 769
1400 | Ms. 770 . Ms. 771
1403 | — | Ms. 772
1405 _ Ms. 778
1427 Ms. 774 —
1430 — Ms. 776
1433 Ms. 777 ' Ms. 778
1438 Ms. 779 —
1440 ' Ms. 780 /
2) Der älteste dieser Pläne, der auf uns gekommen ist, findet sich Nbg. KA.
Ms. 319 fol. 38£.
3) Dem Losungsbuch vom Jahre 1433 zufolge waren die Hauptmannschaften der
Sebalderseite in drei Gruppen — Sebaldıi, Ägidi und Vor Lauferthor —, die der
Lorenzerseite in zwei Gruppen — Laurentii und Vorstadt — eingeteilt. Aus der
Art der Einteilung ist zu schliefsen, dafs auf die Vereidigung jeder dieser Gruppen
ein Tag gerechnet wurde.