Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Zweiter "Teil. Die Verwaltungsämter. 
tischen Interessen nach Möglichkeit zu vermelden, indem er statt 
Jessen die bewaffnete Mannschaft, deren er bedarf, durch freien. Dienst- 
vertrag zu gewinnen sucht. Wir können die in dieser Absicht bestellten 
Diener zur Unterscheidung von andern städtischen Dienern als die Söldner 
bezeichnen. Sie zerfallen nach den ihnen eigentümlichen Dienstobliegen- 
heiten in Turm- und Aufsenwächter, in Stadtknechte und Nachtwächter, 
in Reitende Söldner, Gehende Söldner, Büchsenmeister, Werkleute und 
Wagenführer. 
8 1. Die Turm- und Aufsenwächter. 
Die Turmwächter versehen den Ausguck auf den als Warten dienenden 
eunfzehn hohen Türmen der Stadt. Sie rekrutieren sich zumeist aus 
kleinen Handwerkern, welche, ohne ihren Gewerbebetrieb völlig aufzugeben, 
die eidliche Verpflichtung übernehmen, sich zu bestimmten Zeiten in dem 
Ybergeschofs des ihnen zugewiesenen Turmes aufzuhalten und von dort 
aus Stadt und Land zu überschauen, um die Bürger zu warnen, wenn 
sich in der Umgegend verdächtige Leute zeigen oder innerhalb der Ring- 
mauer Feuer ausbricht. Ausgestattet sind sie zu diesem Zweck mit 
Signalhörnern oder mit Trompeten, in Kriegszeiten zum Teil auch mit weit- 
ain sichtbaren Signalkörben, bezw. Signalsieben, die sıe an langen Stangen 
in der Richtung, von woher die Gefahr droht, auszuhängen haben. Für 
Jie Wächter auf St. Sebald tritt zu diesen Obliegenheiten noch die Ver- 
wahrung der auf diesem Turme hängenden Sturmglocken hinzu. 
Jeder Turm ist mit zwei Wächtern besetzt, die sich wechselseitig 
'm Dienst ablösen. Beim Amtsantritt erhält jeder von ihnen in der Regel 
eine Liebung von % &%, während als Solar beiden zusammen je nach der 
Wichtigkeit des Postens alle vier Wochen dreifsig oder fünfundvierzig 
Schillinge ausgezahlt werden. In die höhere Gehaltsklasse gehören die 
Wächter auf den fünf Aufsenthoren und auf Alt-Nürnberg, in die niedrigere 
Jie auf den drei Innenthoren, dem Hohen Turm am Wasser, dem Sinbel- 
und dem Margaretenturm. Eine besondere Gehaltsklasse bilden die Wächter 
auf St. Sebald, auf St. Lorenz und auf dem Bergfried, von denen die 
beiden ersteren alle vier Wochen 2 &% und die letzteren 4 @% beziehen. 
Die Wächter auf dem Sinbelturm, welche, wie es scheint, ihre Nachbar- 
schaft durch aufsergewöhnliche musikalische Leistungen zu erfreuen pflegten, 
erhalten in unserer Epoche zu jeder Goldfasten 1% 6 ß 4 hl pro Mann 
als Extravergütung „von Wohlblasens wegen“, während die auf St. Sebald 
vermutlich in ihrer Eigenschaft als Hüter der Sturmglocke bei ihrer jähr- 
lichen Neuvereidigung mit einer Liebung von 4 % und für das Anschlagen 
der Uhrglocke zu jeder Goldfasten mit einem weiteren Pfund bedacht
	        
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