Gemeindevertretung und -Verwaltung.
aufgelöst. Die Aufgaben, welche nach der am 1. Juli 1924 in Kraft getretenen Aufhebung
der Handelserlaubnis für Lebens- und Futtermittel noch zu erledigen sind, wurden ver—
schiedenen anderen Geschäftsabteilungen übertragen, und zwar die Preisprüfung dem
Statistischen Amte, die Erteilung der Erlaubnis zum Pferdehandel, Viehhandel, Handel mit
Frisch- und Gefrierfleisch und die Erlaubnis für Viehkommissionäre der Schlachtviehhof—
verwaltung, die Erteilung der Erlaubnis zum Brennholzhandel und die Handelsuntersagungen
dem Gewerbeamte, die Erteilung der Erlaubnis zum Milchhandel dem Gesundheitsamte.
Die Geschäftsabteilung AJ(Amtsinspe kt o r) wurde ab 3. Dezember 1924 aufgelöst
und deren hauptsächlichste Dienstaufgabe, die Kontrolle und Prüfung der städtischen Aemter
Betriebe und Anstalten in Bezug auf Vereinfachung und wirtschaftlichere Gestaltung, den
städtischen Rechnungsprüfungsamt übertragen.
4. Dienstverhältnisse der Beamten und Angestellten.
Anstellung. Bei der Verwaltung wurden wegen des Personalabbaues Beamten—
anwärter nicht aufgenommen. Lediglich gegen Ende des Berichtsjahres wurde zur Befriedigung
vordringlicher Personalbedürfnisse die Einstellung von 10 Versorgungsanwärtern und 14 weib—
lichen Kanzleikräften — letztere insbesondere für Stenographie und Maschinenschreiben —
genehmigt.
Die Erweiterung des Straßenbahnbetriebs, insbesondere die Zunahme des Straßenbahn—
verkehrs, die Einrichtung von Autobuslinien usw. zwang die Stadt zur erheblichen Ver—
mehrung des Fahrpersonals.
Im übrigen fanden im beschränkten Maße Einstellungen von Sozialbeamtinnen sowie
solche für Spezialgebiete statt.
Angestelltentarifvertrag. Der für 31. März 1924 gekündigt gewesene Landesangestellten—
tarifvertrag wurde durch eine zwischen dem Landesarbeitgeberverband Bayerischer Gemeinden
und Gemeindeverbände und den vertraglich beteiligten Angestelltengewerkschaften vor dem
Schlichtungsausschuß München abgeschlossene Vereinbarung verlängert unter teilweiser An—
passung verschiedener Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich des Vergütungstarifs, an die
Regelung für die staatlichen Vertragsangestellten. Für 31. März 1925 wurde der Tarifpver—
trag durch den Landesarbeitgeberverband Bayer. Gemeinden neuerdings aufgekündigt.
Die Zahl der städt. Vertragsangestellten hat sich weiterhin verringert, und zwar von 177
am 1. April 1924 auf 89 am 31. März 1925.
Personalstand.
Personalstand
am:
Ständige Beamte
neinschl. Beamtenanwärter
und Amtsgehilfen
sohne Lehrkräfte)
Beamte und
Angestellte
auf
Dienstvertrag
Tarifvertrags⸗
angestellte
Aushilfs⸗
angestellte
1. April 19241 2797
31. März 1925 3110
Mithin Zunahme: 313
Abnahme:
In den Ziffern für die ständigen Beamten können die Auswirkungen des Personalabbaues
nicht zum Ausdruck kommen, weil die infolge Ausscheidens, Tod, Ruhestandsversetzung usw.
stattgefundenen Abgänge durch Neueinstellungen und insbesondere durch die erhebliche Ver—
stärkung des Fahrpersonals bei der Straßenbahn in einem Maße wieder ausgeglichen wurden,
daß damit der am 1. April 1924 vorhanden gewesene Personalstand nach oben weit über—
schritten wurde.