Volltext: Beiträge zur Geschichte Wenzel Jamnitzers und seiner Familie

"len 
“4 
4 
I 
"an 
{pr 
In 
AS 
Jer 
EN 
17] 
N 
„ap 
% 
h- 
T 
1 
verworfen und damit fallen lassen, hinwiderumb aber die ge- 
schwornen ir entschuldigung geihan und ursachen angezaigt, 
warumb sie ine Pecken auf solche stuck nicht zu maister sagen 
kondten, darauf dann ein erber rath zu erfarung des rechten 
grunds und befurderung der pilligkeit den verordenten rugs- 
herren befohlen, berurte des Pecken maisterstuck durch andere 
unpartheische verstendige goldschmid, neben dem herrn Ja- 
mitzer rathsfreund, auch besichtigen zu lassen, wie dann ge- 
schehen und sich aus derselben widergebrachten und bei iren 
geschwornen aiden ausgesagten relation befunden, dass alle drei 
stuck so gut und vleissig nicht gemacht, dass sie dem orden- 
lichen muster zuvergleichen weren, ist beim rath verlassen, dem 
Pecken solche an seinen stucken befundene mengel zu ver- 
melden und darneben anzuzeigen, dass meine herren ine darauf 
nicht zu meister sagen könten:; ime stunde aber bevor nach 
ausgang eines halben jars wiederumb in die stuck einzusitzen 
and dieselben mit mehrerem vleiss, denn zu diesem mal be- 
schehen, zu ververtigen. 
C. Tucher. 
105. M. R.E. Sambstags 13. Februarli 1585. 
Auf herrn Wenzl Jamitzers anrufen soll man in gericht 
oefehleh geben, in der zwischen Valtin Maler, seinem aiden, 
‘’Eidam) und Hansen Chanler daselbst rechthengigen sachen, fur- 
Jerlich zu pvprozediren. 
5A 
106. M. R.E. An Stelle des verstorbenen Jamitzer wird am 1585 
| Dee 1585 Paulus Furenberger zum Hauptmaun ernannt. 
107. Im "Totenregister zu St. Sebald ist, (ausnahmsweise 1585 
mit. rother Tinte) am 19. Dezember 1585 eingetragen: 
«Der erbar und weiss herr Wenzel Jammitzer Röm. Kay. 
Mai. Goldschmid in der Zisselgassen.> 
Im Ratstotenbuche (K. K. A. N.) befindet sich ein ähn- 
licher Eintrag, mit dem Zusatze: 
«Ist ein testament verlassen, auch das inventarium an- 
zezaigt.»
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.