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Loge in Berlin oder in den bisherigen”preussischen Provinzen
aufgehoben bleibe.
Ansbach, den 8. May 1807.
K. b. General-Land-Commissariat in Franken
Thürheim.
An die Freimaurerloge zur
Wahrheit und Freundschaft
zu Fürth.
Der Grossloge Royal York wurde schon am
nächsten Tage (13. Mai) Kenntnis von diesem Reskripft
gegeben und zugleich die Bitte um förmliche Ent-
lassung der Fürther Loge ausgesprochen. Die
Brr unsrer Loge versicherten dabei, dass sie nie von
ihren Gesetzen und Ritualen abweichen wollten, so-
lange nicht eine höhere Macht dies gebieten und
sie zum Anschlusse an diese oder jene Loge zwingen
würde, Zugleich stellten sie das Ersuchen um Mit-
teilung der höheren Erkenntnisstufen, i. e. Einrichtung
eines (mit dem Studium der Geschichte und der
Systeme der Freimaurerei sich beschäftigenden)
sogenannten inneren Örientes, da dies „auf die Ver-
lassung und Beibehaltung des bisherigen Systems
offenbar den grössten Einfluss haben würde“.
Wenige Tage später wurde die in die Verhält-
nisse der Loge so tief eingreifende Verordnung auch
dem Repräsentanten der Grossen Loge, dem Br.
Papst, Dekan in Zirndorf, unter dem Ausdrucke des
brüderlichsten Dankes für seine ausgezeichnete Tätig-
keit und mit der herzlichsten Bitte, der Loge auch
für die Zukunft „assistiren“ zu wollen, mitgeteilt und
ihm dabei gleichzeitig angekündigt, dass Dank und
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