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Wenn man aber erwägt, wie rasch er handelte, um
„seiner“ einzigen Loge in Franken die Zusicherung
des landesherrlichen Schutzes zu verschaffen, so
möchte man sich wohl zu dem Schlusse geneigt
fühlen, dass er eine Ahnung von den künltigen frän-
kischen Grosslogenbestrebungen schon damals besass.
Für die Brüder unsrer Loge musste die Mit-
teilung der Loge in Ansbach, dass die „Sicherung
der Existenz der Logen‘ einen Anschluss derselben
an eine bestimmte Zentralloge und deren System
notwendig erscheinen lasse, umso überraschender sein,
als ihr staats- und logenamtlich (sit venia verbo!) die
Versicherung zugekommen war, dass sie als be-
stätigte Loge „die allerhöchste Gnade“ und staat-
lichen Schutz erfahren solle. Im festen Vertrauen
au! den zugesagten Schutz verlor sie denn auch an-
gesichts der im Schreiben der Ansbacher Loge weiter-
hin enthaltenen Ankündigung, dass die bayrischen
Logen künftig alle Verbindungen mit den preussischen
werden aulgeben müssen, keineswegs die Ruhe und
Besonnenheit.
Diese Besonnenheit kam schon dadurch zum
Ausdruck, dass man sich hütete, allein vorzugehen.
Zuerst wurde bei der Loge „Zu den 3 Pfieilen‘“, deren
Wunsch, eine Abschrift des „Allerhöchsten Reskripts“
vom 30. Juni 1806 zu erhalten, bei dieser Gelegen-
heit entsprochen wurde, angefragt, ob dort ein ähn-
liches Schreiben aus der Ansbacher Loge eingelaufen
sei und welche Stellung man gegebenen Falls dazu
zu nehmen gedächte. In fast umgehender Beant-
wortung der Fürther Anfrage teilte die Nürnberger
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