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gesorgt, und diese sowohl als die Mutter gegen den
Druck der Verhältnisse, nach Möglichkeit geschützt
werden.‘ „Die wohltätigen Handlungen unserer Loge
sollen sich auch über Schulen verbreiten. Sie soll
Künstlern und Handwerkern zu Hülfe eilen. Ver-
schämte Hausierer, sehr betagte und zur Arbeit un-
fähig gewordene Personen, sollen nach Beschaffenheit
der Umstände eine kleine Pension, oder ein Allmosen,
desgleichen bei eintretender Winterkälte Holz von der
Loge erhalten. Für die zu erziehenden Kinder ver-
storbener Brüder soll ein Mitglied der Loge erwählt
werden, das die Pflichten eines Vormunds übernimmt
1. Ss. w*
Der erste Sonnabend jedes Monats wurde als
Logentag bestimmt. Konferenzlogen sollten an jedem
3. Dienstag im Monat abgehalten werden. Zur Be-
lehrung der „Zöglinge“ wurden pro Jahr 3 Lehrlings-
Instruktionslogen festgesetzt, und zwar für den ersten
Sonnabend im Januar, den letzten Sonnabend im
Mai und den dritten Sonnabend im Oktober. Von
zwei Gesellen-Instruktionslogen sollte die eine am
zweiten Samstag im Juli, die zweite gleichfalls am
2. Samstag im November stattlinden. Für eine
Meisterloge aber war der 2. Samstag des Dezembers
bestimmt
Am 6. August wurde gewöhnlich eine Aufnahms-
und Festloge zur Feier des Geburtstages des Königs
Friedrich Wilhelm IH. abgehalten und mit einer Tafel-
loge verbunden. Auch der Geburtstag des M. v. St
wurde festlich begangen, und zwar durch Ueber-
reichung eines Gedichtes in einer zu diesem Zwecke
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