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absoluten Notwendigkeit ihrer Existenz bei der ohne-
hin schon jedem guten Staatsbürger auch ohne beson-
deren Gesellschaftsverband ausser der gewöhnlichen
bürgerlichen, durch Natur und Erziehung auferleyten
Verpflichtung, nach seinen individuellen Kräiten.so viel
als möglich Gutes, und zwar im allgemeinsten Sinne
des Wortes zu wirken, die Ueberzeugung zu geben.
Von diesen Gesinnungen geleitet, haben wir der
Fortdauer der schon bestehenden Freimaurerlogen
unter geeigneter Staatspolizeiaufsicht unsere Ge-
nehmigung nicht versagt; dagegen aber bis jetzt
keinen Grund gefunden, die Theilnahme unserer
Staatsdiener an den Verhandlungen dieser Logen zu
gestatten, indem der Umfang der denselben als
Staasdienern obliegenden Pflichten die weitere Ueber-
nahme noch besonderer Pilichten gegen irgend eine,
wenn auch zu den edelsten Zwecken vereinigte Ge-
sellschaft nicht wohl zulässt.
Nach gegenwärtigen Bemerkungen werdet ihr
anliegende von den Freimaurerlogen „Alexander zu
den 3 Sternen“ in Ansbach und „Carl zur Treue“ in
Pappenheim wegen der Theilnahme mehrgedachter
unserer Staatsdiener an ihren Arbeiten bei uns un-
mittelbar übergebene Vorstellung zıu bescheiden wissen
und übrigens wachen, dass gegen die diesfalls be-
stehenden Vorschriiten sich auch nicht die geringste
Gegenhandlung erlaubt werde.
München, 20. Februar 1808.
Max Joseph.
A. v. Montgelas,
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