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Die Zeit maurerischer Reformen 
und Einigungsbestrebungen. 
Spahn - Wassmuth - Ollesheimer - Barheck - Höchstetter. 
(1863 _18988,) 
r bayrische Staat schien seit der Erlassung 
Ze} des Gesetzes vom 26. Februar 1850 mit 
= den Freimaurerlogen Friede geschlossen zu 
haben; denn die Verordnungen gegen die Teilnahme 
der Staatsdiener etc. waren seit jener Zeit nicht mehr 
veröffentlicht oder eingeschärft worden. Nichts desto- 
weniger war der Zugang aus den durch diese Re- 
skripte und allerh. Verordnungen betroffenen Kreisen 
auch im letzten Zeitraume ein sehr geringer gewesen. 
Selbst als der „Eid wegen Nichtteilnahme an geheimen 
Gesellschaften“ durch allerh. Verordnung vom 15. März 
1850 dahin formuliert wurde, „dass der Schwörende 
keinem Vereine, dessen Bildung dem Staate nicht 
angezeigt ist, angehöre, noch je angehören werde, 
dann, dass derselbe in keinem Verbande mit einem 
— 
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