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herigen Repräsentanten bei derselben um „Einstellung
seiner Funktion“, aber um Beibehaltung der Ehren-
mitgliedschaft der Fürther Loge zu bitten.
Eine Erklärung der „Loge‘“ zur Sonne, die, wie
die Aufzeichnungen unsrer Loge (Protokoll der
Meisterkonferenz vom 16. August 1828) besagen: „in
vielen Umschweifen und unzuständigen und nicht be-
rücksichtigungswerten Ausreden‘ sich ergeht und am
Schlusse den Wunsch ausspricht, „die gegen sie
gestellten Angriffe bis zu alsbaldigen näheren Er-
örterungen beruhen zu lassen‘, wurde durch die
Uebersendung des Auskunftsschreibens von Royal
York und die dringende Aufforderung, sich über ihre
Qualifikation als „wirkliche Grossloge‘“ auszuweisen,
beantwortet. In einer bald darauf erfolgten Zuschrift
brachte die Provinzialloge zur Kenntnis unsrer Loge,
dass sie sich wegen der ihr gemachten Beschul-
digungen nach Berlin gewendet habe und einer end-
lichen Ordnung der Angelegenheit entgegen sehe.
Diese „Ordnung“ erfolgte endlich — wie es scheint:
nach längeren Verhandlungen zwischen Bayreuth und
Berlin — in einer auch für unsre Loge erfreulichen
Weise im Sommer des Jahres 1829. Die Grossloge
Royal York teilt nämlich anfangs Juli mit, dass sie
die bisherige Provinzialloge zur Sonne als Grossloge
anerkannt und bestätigt habe und hiernach die Logen
in Fürth und Hof aus ihrem Grosslogenverbande
entlasse.
Die etwas später eingetroffene Mitteilung der
neuen Grossioge über die endliche Regelung dieser
Angelegenheit wurde hier mit umso grösserer Genug-
Ze