trägt, aber aus äusseren und inneren Gründen dem
Jahre 1820 angehören muss, einige Stellen wieder-
zugeben, nicht nur weil sie die unverzierte, knorrige
Art des Mannes kennzeichnen, sondern auch auf
spätere und andere Logenverhältnisse, wenn auch nur
teilweise und mutatis mutandis, angewendet werden
können.
Br. Hommel beklagt sich zuerst, dass jüngeren
Brrn vorgeredet werde, Loge zu halten oder nicht zu
halten, hänge von eines Einzigen Willkür ab. Dann
fährt er fort: „Quelle oder Endabsicht dieser Insinuation
wären leicht zu entdecken, weil der Dompfaffe, selbst
wenn er noch so schön pfeifen lernt, durch seinen
Bauchton, der fast wie das Quicken eines ungeschmier-
ten Schubkarrens lautet, sich verrät“. Dann schlägt
er vor, dass der Br. erste Aufseher Grat Pückler
(jedenfalls der so schön singende Vogel), der in
„Anbetracht seiner innerlichen Kräfte und der glück-
lichen Lage seiner Verhältnisse“ dazı geeignet er-
scheine, „zur Erhaltung der hin und wieder unter-
brochenen Ordnung mitwirken und den M. v. St,
der lange Zeit isoliert gestanden hat“, im Vereine
mit dem Br. II. Aufseher unterstützen solle. Ferner
glaubt er den Sonnabend, an dem die regelmässigen
Monatslogen abgehalten werden, als ungeeigneten Tag
bezeichnen zu müssen, an dem viele Brr am Logen-
besuch gehindert seien. („Manche haben an diesem
Tage mit ihren Auszahlungen zu thun; manchem ist
der Besuch der Komödie ein Hindernis, und manche
finden gerade diesen Tag zu ihrer Erholung auf
den benachbarten Ortschaften bequem.“) Auch Br.
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