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stand wie die Klingenschmiede. Der Verlass aus dem 
Januar bedeutet eine Episode, welche auf die Dauer 
dies Verhältnis nicht verschieben konnte, die Messerer 
blieben das bevorzugte, führende Handwerk. (Es 
braucht auch nicht zufällig zu sein, dass sich ge- 
schworene Meister der Schwertfeger in meinem Material 
nicht finden.) Man wird sich die Sache so vorstellen 
müssen, dass die Nebenbetriebe: Kingenschmicde, 
Schwertfeger (Schermesserer) an einer freien Kunst 
gemessen wohl ein Handwerk mit Satzungen waren, 
doch so, dass ihre Kompetenzen an diejenigen der 
Messerer, Plattner usw. nicht heranreichen konnten, 
So dass man also drei Stufen in der Nürnberger 
„Handwerkshierarchie“ annehmen muss, was Mummen- 
hoff vielleicht, wenn anders ich ihn recht verstehe, 
andeuten will, mit dem Unterschied, den er zwischen 
Gesetz und Ordnung zu machen scheint. Es gab also 
1. freie Künste, 2. reglementierte Gewerbe, 3. Hand- 
werke. Damit wäre von der an einer andern Stelle 
von Mummenhoff gegebenen Zweiteilung abzugehen. 
Wie oben bei den Klingenschmieden haben wir 
es auch hier mit einem Ringen der Schwertfeger um 
Gleichberechtigung zu tun. Das Verhältnis blieb denn 
auch auf die Dauer nicht friedlich. Im Juli 1523 sind 
beide Handwerke wieder vor dem Rate mit Supplikation 
und Klage, und es soll versucht werden, sie gütlich 
zu vereinen (1390). Vermutlich handelt sich auch hier 
wieder um eine Konkurrenzangelegenheit, wie denn 
auch im Dezember gleichen Jahres die Schwertfeger 
einen neuen Versuch machen, sich neben den Messerern 
Geltung zu verschaffen. Sie bringen den Rat dazu 
(15. XII, 1523, 1429), dass er mit den Geschworenen 
der Messerer handeln will, dass sie ihnen zulassen 
die rappir uff die neuen manier, doch on schalen oder
	        
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