Metadaten: (1449) 1474-1618 (1633) (1. Band)

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besten verwaren und fursehen lassen biß herein, das die pleyene 
rörn angeen werden. Daneben, dweil das steinwerck am Schön- 
prunen auch etwas schadhafft sein sol, dasselbig in beysein der 
werkleut bsichtigen und ratschlagen, wie es ze pessern, alsdan 
widerpringen. 
23497. [23 b] Sebastian Axter, den diemantschneider, 
zu bürger annemen und seim vater Hannsen Axter zu gfallen das 
halb bürgergellt schencken. 
2498. [1540, I, 26 b] 16. April 1540: 
Jörgen Dietherrn seins unvermögens halben des m üntz- 
maisterampts erlassen und nach eim andern, der tögenlich 
dazu sein mag, trachten; und widerpringen. 
3499. [1540, I, 29 b] 19. April 1540: 
Moritz Franntzen, dem siglgraber, die anzeigten 
2 stempf zu rechenpfeningen zu verfertigen zulassen. 
Vgl. Bayerische Gewerbezeitung X (1897) S. 101. 
2500. [1540, I, 33 b] 22. April 1540: 
Herzog Otthenrichen wider schreiben, das man sein 
f. g. zu gfallen Lucassen Spieß, dem pantzermacher, noch 
zeit, seiner f. g. arbeit zu verfertigen, biß Bartolomei schierst 
zugeben wöll. 
2501. [1540, I, 37 a] 26. April 1540: 
Sebalden Harder und die andern kartenmaler gegen 
dem Scherer, statknecht, fur die Fünff weisen und nach gelegen- 
heit dazwischen hanndlen. 
2502. Hannsen Maßnitzer ansprechen und mit ime 
handlen, das müntzmaisterampt an des [Jörg] Dietherrn 
stat anzenemen, zu solchem 3000 f. pürgschafft muten und, wie 
mans bey im findt, widerpringen. 
2503. [37 b] Hannsen Sidelman bschicken und beaidigen 
an seim prunengraben ferner biß auf eins rats weitern bscheidt 
nichs graben ze lassen, volgends alle gelegenheit in beysein der 
werkleut bsichtigen, wie tieff und wem er zu schaden graben 
lassen, seine arbeiter derhalben auch verhören, und alles, wie 
mans findt, widerpringen. 
2504. [39 a] 27. April 1540: 
Hannsen Madßnitzer des müntzmaisterampts
	        
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