Sedhfte8 Kapitel.
Die erfte Periode des Kampfes um das KRoalitions-
recht. Der Sieg der Gelellenbewegung.
Über die Periode des Feldzugs der öffentlidhen Ge-
walten gegen die Gejellenverbände, die fih im Jahre 1548
618 zum Kahre 1566 erftirect, geben die überlieferten Urkunden
ceihlidh Auskunft. 1°?
Die Macht der Gefellen zu brechen, war uur dan
möglich, wenn e8 gelang, die Selbijtändigkeit der Organijationen
zu vernichten und ihnen die fOneidige Waffe der MArbeits-
vermittelung zu entreißen. Die Arbeiterfchaft ging ihre
sigenen Wege, beftimmte über die zu vergebende Arbeits:
gelegenheit , ließ nur organifierte Gefellen in ihrer SGemein-
ihaft Jchaffen und übte die glänzendite Mannszucht, um die
ımübhjam eroberte Stellung in Gewerbeleben zu behaupten.
Bei den taufend Fäden, die die Gefjelenverbände allerorten
verfnüpften, bei der bewundernäwerten Rajdhheit des Verkehr8,
den die Silboten der Vereinigungen, die wandernden Sefellen
vermittelten, waren der Zufammenhalt und das gemeinfame
Handeln von felbft gegeben. Wie der Wind flogen die
Laufbriefe, die Schelt- und Brandbriefe eines Verbandes zum
andern. und mas die Gefellenidhenfe in Nürnberg beichloffen,