Volltext: Evangelischen Gottes-Dienstes- Oder Bet-Stunden- und Kinder-Lehr-Ordnung

162 Fest⸗Kebet. 
ihnen dannenher angelegen seyn laß⸗ 
son / lauter soiche Leute in die Wahl 
zu nehmen / in der Wahl bestaͤndig 
zu behalten / die da sind redliche Leu⸗ 
ie / die dich / O GOtt fuͤrchten / war⸗ 
hafftig / und dem Geiztz feind sind / 
sa gieb du selber unserer Stadt / Rich⸗ 
tere wie zuvor / und Rath⸗ Herrn 
wie im Anfange / auf daß unsre 
Stadt eine Stadt der Gerechtigkeit 
und eine fromme Stadt heisse; ruͤste 
mit Muth / Staͤrcke und Krafft aus 
die / welche die schwehre Regiments⸗ 
Last auf fich nehmen uͤnd tragen muͤß⸗ 
sen / damit sie die Obrigkeit / die 
Sie von Dir haben / keinen mensch⸗ 
lichen Trotz und UÜbermuth ihnen 
schwaͤchen lassen / sondern getrost 
und unerschrocken aller Ungerechtig⸗ 
keit und Unbilligkeit sich widersetzen / 
der Warheit zum besten / und die E⸗ 
lenden bey Recht zuerhalten / sich keb⸗ 
ne Muͤhe / keine Vadrůßge 
drn 
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