Volltext: In Memoriam Adolf Bartning

Vorzeigung des gedachten Briefes, an das nicht weit 
davon entfernte Haus gewiesen in welchem der bezeichnete 
Hr. Rittmeister (Friedrich v. Wessenig, damals kgl. Ritt- 
meister der 4. Escadron im 6. Chev.Rgt.) wohnte. In 
dessen Abwesenheit bemühte sich der Bediente (Joh. 
Matth. Merk) den jungen Menschen möglichst auszufragen, 
konnte aber keine befriedigenden Antworten erlangen, und 
als inzwischen der Hr. Rittmeister zurückgekommen war, 
den Brief gelesen, aber sich ebenfalls bemüht hatte dessen 
ihm ganz fremden räthselhaften Inhalt bei dem jungen 
Menschen näher zu erforschen, wurde solcher nebst diesem 
Brief noch an jenem Abend dem Magistrat übergeben. 
Das erste von einem Magistrats-Polizeibeamten mit 
ihm vorgenommene Verhör lieferte in kurzen Antworten 
kein anderes Ergebniß als daß ihm weder der Ort, noch 
die Gegend seiner Geburt oder seines Aufenthalts, noch 
seine Herkunft bekannt, und daß er von demjenigen Un- 
bekannten bei welchem er „alleweil‘ (immer) gewesen, bis 
an das „große Dorf‘ (Nürnberg) gewiesen worden sei, 
wo sich alsdann derselbe entfernt habe. 
Der Magistrat unterstellte ihn, um vor jeder Täuschung 
gesichert zu sein, neben der geheimen sorgfältigen Be- 
obachtung des erfahrenen Gefangenwärters (Andreas Hil- 
tel), der genauen Untersuchung und Beobachtung des 
kgl. Stadtgerichtsarztes. Während aber jener nichts ent- 
decken konnte, was irgendeinen Verdacht gegen diesen 
jungen Menschen zu erregen im Stande gewesen wäre, 
fiel nach sechs Tagen das gerichtsärztliche Gutachten wört- 
lich dahin aus: 
„Daß dieser Mensch weder verrückt noch blödsinnig, 
aber offenbar auf die heilloseste Weise von aller mensch- 
lichen und gesellschaftlichen Bildung gewaltsam entfernt. 
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