Vorzeigung des gedachten Briefes, an das nicht weit
davon entfernte Haus gewiesen in welchem der bezeichnete
Hr. Rittmeister (Friedrich v. Wessenig, damals kgl. Ritt-
meister der 4. Escadron im 6. Chev.Rgt.) wohnte. In
dessen Abwesenheit bemühte sich der Bediente (Joh.
Matth. Merk) den jungen Menschen möglichst auszufragen,
konnte aber keine befriedigenden Antworten erlangen, und
als inzwischen der Hr. Rittmeister zurückgekommen war,
den Brief gelesen, aber sich ebenfalls bemüht hatte dessen
ihm ganz fremden räthselhaften Inhalt bei dem jungen
Menschen näher zu erforschen, wurde solcher nebst diesem
Brief noch an jenem Abend dem Magistrat übergeben.
Das erste von einem Magistrats-Polizeibeamten mit
ihm vorgenommene Verhör lieferte in kurzen Antworten
kein anderes Ergebniß als daß ihm weder der Ort, noch
die Gegend seiner Geburt oder seines Aufenthalts, noch
seine Herkunft bekannt, und daß er von demjenigen Un-
bekannten bei welchem er „alleweil‘ (immer) gewesen, bis
an das „große Dorf‘ (Nürnberg) gewiesen worden sei,
wo sich alsdann derselbe entfernt habe.
Der Magistrat unterstellte ihn, um vor jeder Täuschung
gesichert zu sein, neben der geheimen sorgfältigen Be-
obachtung des erfahrenen Gefangenwärters (Andreas Hil-
tel), der genauen Untersuchung und Beobachtung des
kgl. Stadtgerichtsarztes. Während aber jener nichts ent-
decken konnte, was irgendeinen Verdacht gegen diesen
jungen Menschen zu erregen im Stande gewesen wäre,
fiel nach sechs Tagen das gerichtsärztliche Gutachten wört-
lich dahin aus:
„Daß dieser Mensch weder verrückt noch blödsinnig,
aber offenbar auf die heilloseste Weise von aller mensch-
lichen und gesellschaftlichen Bildung gewaltsam entfernt.
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