mit der hier der gegen H. voreingenommene Unter-
suchungsrichter Waltenmair die hochwichtigen Bekun-
dungen der Zeugen Weiß und Stadi (P. 52—55) über die
Flucht des Mörders behandelt hat. Stadi hat diesen daher-
„Sspringen‘‘ sehen. Hier, an der Weidenmühle, hatte
ein gewissenhafter Richter sofort Lokaltermin ab-
zuhalten und die Gebarung des Flüchtigen anschaulich
festzustellen. Stadi und die Weiß waren vor allem auf-
zufordern, dessen Suchen nach einem Übergange über die
Rezat, sein Laufen und seine Sprungweise vor der Kom-
mission bis ins Kleinste nachzuahmen. Nichts von alle-
dem! Und doch war für jeden nicht mit Blindheit Ge-
schlagenen durch diese Zeugenaussagen der Mord mit der-
selben Schlüssigkeit erwiesen, wie etwa sonst ein Ein-
bruchsdiebstahl in einer Erdgeschoßwohnung, aus deren
Fenster Vorübergehende einen Mann zur kritischen Zeit
auf die Straße springen sehen. Ein Waltenmair hätte
wohl auch dann zuerst einen vom Wohnungsinhaber
selbst vorgetäuschten Diebstahl angenommen. Vorsätz-
lich, fast arglistig verschweigt er in seinem Bericht an
den Justizminister (P. 244 ff.) die Bekundungen beider
Zeugen, die wichtigsten aller in der Sache überhaupt ge-
machten. Er verschanzt sich hinter der Wendung, daß
„eine bestimmte Person‘ als Täter bislang nicht ermittelt
sei, hatte aber pflichtmäßig darauf hinzuweisen, daß
der wahrscheinliche Täter gesehen,
wenn auch nicht ergriffen worden war.
Nach Bartnings Auffassung sind bei der Tat zwei oder
auch drei Personen als Komplizen beteiligt gewesen: außer
dem Mörder noch Unterhändler und Postensteher. Sie
haben im Geheimen schon seit Mittwoch, den 11. Dezember
mit Hauser verhandelt (Frau Hickel P. 96). Auch Donners-
tag, den 12. Dezember, nachmittags 3 Uhr, sieht ihn die
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