Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

der Handwerker und der Absichten des Rats wider- 
spiegelt, möchte ich ferner daraus schliessen, das sich 
diese Bestimmung eben an dieser Stelle findet, wo der 
Rat dem Handwerk den Hammer, d.h. einen sehr 
schätzenswerten Vorteil gewährt. Wie kommt der Rat 
dazu, die Verbindlichkeit eines Gesetzes anzukündigen, 
das noch beraten wird? Weil er weiss, es wird jeden- 
falls Widerspruch finden. Das ist klar geworden bei 
den im Vorjahr geführten Verhandlungen. Um nun 
den Handwerkern diese neue in Aussicht stehende 
Regelung ihrer Verhältnisse annehmbarer zu machen, 
verkündet er den unangenehmen Verlass zusammen 
mit einem deutlichen und wertvollen Beweis seines 
Wohlwollens gegenüber dem Handwerk. Der be- 
absichtigte Erfolg war die ohne allzugrosse Schwierig- 
keiten vollzogene festere Zusammenfassung des Ge- 
samthandwerks, die Massnahme selber eine Absage 
an die Tendenzen nach Berufsspaltung. — Die Ver- 
bindung eines dem Handwerk genehmen und eines 
gegenteiligen Verlasses braucht auch in Nürnberg 
nicht wunderzunehmen, wenn man bedenkt, dass 
doch auch hier die Stellung des Rates den Handwerkern 
gegenüber immerhin die einer Autorität war, die sich 
die Beherrschten selber gesetzt hatten, und wenn auch 
diesen die kräftige Stütze der Zunftverfassung fehlte, 
so konnten sie doch, dem Rate feindlich gesinnt, diesen 
und die Stadt empfindlich schädigen. Überhaupt ist 
ja wohl die mittelalterliche Politik in allen Verhältnissen 
alles eher als eine Politik der Kraftproben, bewilligten 
doch — im grossen — Kaiser Forderungen der Kur- 
fürsten, um die eigenen Wünsche erfüllt zu sehen. So 
kann man auch diesen Verlass beinahe auffassen als 
eine Konzession, um den guten Willen des Handwerks 
sich zu sichern.
	        
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